Satzung

Satzung des Niedersächsischen Richterbundes

zuletzt geändert am 16. September 2011

§ 1 Name, Sitz, Zweck und Geschäftsjahr

(1) Der Verein führt den Namen „Niedersächsischer Richterbund, Bund der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte“.

(2) Er hat seinen Sitz in Hannover.

(3) Er bezweckt

a) die Wahrung der Unabhängigkeit der Richter und der Justiz,

b) die Förderung der beruflichen, wirtschaftlichen und sozialen Interessen seiner Mitglieder,

c) die Förderung der Rechtspflege, der Gesetzgebung und der Rechtswissenschaft.

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Der NRB