Das Risiko, im Dienst Personen- oder Sachschäden zu verursachen, für die man persönlich haftet beziehungsweise vom Dienstherrn in Regress genommen wird, ist relativ gering. Dennoch ist der Abschluss einerBerufshaftpflichtversicherung anzuraten. Sie kann teilweise mit geringem Aufschlag zu einer Privathaftpflichtversicherung (für Richter ebenfalls teilweise rabattiert) abgeschlossen werden.
Die Berufshaftpflichtversicherung sollte auch das wohl größte Schadensrisiko, Abhandenkommen von Schlüsseln zu Dienstgebäuden, umfassen. Wenn Sie einen…
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