Das Niedersächsische Justizministerium hat ein allgemeines Personalentwicklungskonzept für Proberichterinnen und Proberichter entwickelt, das zum 1. März 2009 in Kraft getreten ist. Dessen Inhalt lässt sich wie folgt zusammenfassen:
Zu Beginn der Tätigkeit in einem Gericht bzw. einer Behörde ist eine ein- bis zweitätige Einführungsphase vorgesehen, in der sich die Proberichterinnen bzw. die Proberichter ohne Aktenzutrag mit der neuen Arbeitsumgebung bekannt machen können. Die Einführungsphase dient dem Kennenlernen der Kollegen, Vorgesetzten…
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