Richterbund fordert amtsangemessene Besoldungsanpassung entsprechend den Anforderungen des BVerfG

Das Bundesverfassungsgericht hat mit heute veröffentlichtem Beschluss (-2 BvL 5/18-) die im Bundesland Berlin im Zeitraum von 2008 - 2020 gewährte Besoldung für Beamte der Besoldungsordnung A bis auf wenige Ausnahmen für mit dem Grundgesetz unvereinbar und damit für verfassungswidrig erklärt.

 

„Der heute veröffentlichte Beschluss des Bundesverfassungsgerichts stärkt die Auffassung des Niedersächsischen Richterbundes (NRB), dass die in Niedersachsen gewährte Besoldung der Besoldungsordnung R spätestens seit dem Jahr 2008 verfassungswidrig ist. Die hinsichtlich der in Berlin gewährten Besoldung gerügten Defizite liegen ebenfalls bei der niedersächsischen Besoldung vor“ erklärte der Vorsitzende des NRB, Frank Bornemann. „Die von dem Bundesverfassungsgericht in diesem Beschluss fortentwickelten Grundsätze für die Mindestalimentation sind auch auf die Prüfung der Amtsangemessenheit der in Niedersachsen gewährten Besoldung anzuwenden“ so Bornemann weiter. „Entgegen der Auffassung der Landesregierung führt auch die Einführung des für die Jahre ab 2023 auf Antrag gewährten Familienergänzungszuschlages nicht zu einer „Reparatur“ der Verfassungswidrigkeit der Besoldung. Unabhängig davon, dass die mit dem Familienergänzungszuschlag erfolgte Berücksichtigung eines „Partnereinkommens“ nicht verfassungsgemäß ist, ist die vom Landesgesetzgeber herangezogene argumentative Grundlage hierfür mit dem heute veröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts entfallen“ erklärt Bornemann.

 

Wir fordern die Landesregierung auf, die heute verkündete Entscheidung zu würdigen und die niedersächsische Besoldung entsprechend den Anforderungen der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes neu zu regeln. „Statt halbherziger Reparaturversuche bedarf es einer deutlichen Erhöhung der Grundgehaltssätze der jeweiligen Besoldungsstufen!“ forderte Bornemann.