Besoldung - Bestandsaufnahme und Ausblick (07.2011)

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von Frank Bornemann, Richter am Oberlandesgericht Celle

1. Besoldung aktuell

Der Tarifabschluss für die Angestellten im öffentlichen Dienst ist durch Gesetz vom 26.05.2011 durch das Land Niedersachsen für den Bereich der A- und R-Besoldung ohne Abstriche übernommen worden.

Hiernach werden die Grundgehälter, Familienzuschläge und bestimmte Zulagen ab dem 01.04.2011 um 1,5% erhöht, zudem erfolgt eine Einmalzahlung in Höhe von 360 €. Für Versorgungsempfänger wird die Einmalzahlung nach Maßgabe des individuellen Ruhegehaltssatzes gewährt. Die Zahlung der höheren Besoldung- und Versorgungsbeträge nebst der Nachzahlung für den Zeitraum vom 01.04.2011 bis zum 30.06.2011 und der Einmalzahlung erfolgt mit den Bezügen für den Monat Juli 2011.
Ab dem 01.01.2012 werden die o. g. Bezügebestandteile um 1,9% erhöht. Die so errechneten Grundgehaltssätze werden sodann um weitere 17 € angehoben.
Die Bewertung der Besoldungserhöhung ist von einer gewissen Ambivalenz geprägt: die Übernahme des Tarifabschlusses ohne Abstriche ist zu begrüßen, zumal einige Bundesländer den Abschluss für 2011 überhaupt nicht (Bayern, Saarland) oder nur mit Abschlägen (Bremen, Hamburg, Thüringen) übernehmen werden. Andererseits darf nicht übersehen werden, dass trotz der Erhöhung der Besoldungs- und Versorgungsbezüge inflationsbereinigt - die aktuelle Inflationsrate beträgt nach Angaben des Statistischen Bundesamtes im Mai 2011 immerhin 2,3% - ein weiterer Netto-Besoldungsverlust eintreten wird. Betrachtet man die Preisentwicklung bei den wichtigsten Rohstoffen und im Energiesektor, wird man für das Jahr 2011 insgesamt von einer Inflationsrate von ca. 2,4 % ausgehen müssen.

2. Musterklagen

An der „Front" der vom NRB betriebenen Musterklagen auf Gewährung von amtsangemessener, höherer Besoldung herrscht derzeit Ruhe - jedenfalls vordergründig. Hinter den Kulissen indes wird es zunehmend spannender. Das Bundesverfas­sungsgericht, bei dem zwei Vorlagebeschlüsse hinsichtlich der Verfassungswidrigkeit der Richter- und Beamtenbesoldung anhängig sind, hat nämlich den Deutschen Richterbund gebeten, zu den Verfahren bis zum 30.06.2011 Stellung zu nehmen. Dies lässt den (erfreulichen) Schluss zu, dass das Bundesverfassungsgericht in die Sachprüfung einsteigen und die Vorlagebeschlüsse nicht als unzulässig zurückweisen wird. Es spricht vieles dafür, dass wir bis Ende 2011 eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts erhalten werden. Ursprünglich war eine Entscheidung schon für Ende 2010 erwartet worden, doch möglicherweise hat das Zuwarten des höchsten deutschen Gerichts einen guten Grund - wäre den Bürgern auf dem Höhepunkt der Finanzkrise zu vermitteln gewesen, dass Richter und Staatsanwälte zu niedrig besoldet werden? Selbst wenn jedoch den Vorlageverfahren kein Erfolg beschieden sein sollte, erwarten wir von den Entscheidungsgründen wichtige Hinweise, die wir in unseren Musterverfahren, die derzeit in Hinblick auf die ausstehende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ruhend gestellt sind, verwerten werden.

3. Ausblick

Im Jahr 2013 sind wahrscheinlich keine Überraschungen bei der Besoldungsentwicklung zu erwarten, denn 2013 wird sowohl im Bund als auch in Niedersachsen gewählt. Grausamkeiten jeglicher Art werden bekanntlich stets nach den Wahlen und selten davor verkündet, so dass erst im Jahr 2014 wieder mit unerfreulichen Nachrichten zu rechnen sein dürfte.
Diese "Atempause" bei den Tarifverhandlungen gibt Gelegenheit zu einer grundsätzlichen Anmerkung. Die bisherigen Erfahrungen mit der Besoldungspolitik und der Blick auf die Bemühungen anderer Berufsverbände, für ihre Mitglieder Einkommensverbesserungen zu erreichen, zeigt eines deutlich: wir werden eine deutlich höhere, amtsangemessene Besoldung nur erreichen, wenn es uns langfristig gelingt, das Bild der Öffentlichkeit von unserem Beruf und dem Wert unserer Arbeit deutlich zu verbessern. Es wäre den Ärzteverbänden ohne das traditionell hohe Ansehen der Heilberufe in der Gesellschaft nicht gelungen, Verständnis für ihre Forderungen nach Einkommensverbesserungen zu wecken und diese Forderungen letztlich auch durchzusetzen. Der aktuelle personelle Wechsel an der Spitze der Bundesärztekammer macht deutlich, dass diese Linie von der Ärzteschaft als zielführend erkannt worden ist und fortgesetzt werden soll.
Demgegenüber haben Staatsanwältinnen, Staatsanwälte, Richterinnen und Richter hinsichtlich ihrer Wahrnehmung in der Öffentlichkeit durchaus noch ein erhebliches Optimierungspotenzial. Die Medienberichterstattung - vor allem über Hauptverhandlungen in Strafsachen - und die Äußerungen mancher Politiker haben dazu geführt, dass sich inzwischen nahezu jeder Deutsche befugt und befähigt sieht, (nicht nur) über Straftaten kundiger und besser zu richten das das jeweils zur Entscheidung berufene Gericht. Die hiermit verbundene Demontage unserer Autorität geht zu Lasten unseres Ansehens und beschränkt unsere Möglichkeiten, unsere Interessen durchzusetzen. Es bedarf dringend einer langfristig angelegten Imagekampagne, um die öffentliche Wahrnehmung unserer Tätigkeit und das Bild, welches die Bevölkerung von uns und unserer Arbeit hat, ins Positive zu korrigieren. Diese Imagekampagne hat der NRB nachdrücklich vom Deutschen Richterbund eingefordert.

Quelle: NRB Mitteilungsblatt Juli 2011 Seite 36 bis 37


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