Das Bundeskabinett hat an diesem Wochenende im Rahmen des dritten Entlastungspaketes umfangreiche Maßnahmen beschlossen um den deutlich gestiegenen Lebenshaltungskosten der Bürgerinnen und Bürgern begegnen zu können.
Der NRB begrüßt im Grundsatz diese Maßnahmen, fordert aber insbesondere die Niedersächsische Landesregierung auf, im Rahmen der eigenen Zuständigkeitsmöglichkeiten umgehend nachzuziehen.
So erhalten nach der Entscheidung der Bundesregierung Rentnerinnen und Rentner zum 1. Dezember 2022 eine einkommensteuerpflichtige Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro. Gleichzeitig wird der Bund eine entsprechende Einmalzahlung auch für die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger des Bundes realisieren.
„Wir fordern die Niedersächsische Landesregierung auf, hier gleichzuziehen und eine entsprechende Einmalzahlung in mindestens gleicher Höhe auch für die eigenen Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger kurzfristig zu realisieren“ erklärte der Vorsitzende des Niedersächsischen Richterbundes, Frank Bornemann, in Hannover.
„Es ist nicht hinnehmbar, dass angesichts der teilweise dramatischen Inflationssituation die niedersächsischen Pensionäre zum wiederholten Male bei einer Sonderzahlung nicht bedacht werden, obwohl sie genauso von den steigenden Energiepreisen betroffen sind“, so Bornemann weiter.