Presseerklärung vom 26.10.2012: Landespressekonferenz des NRB - für eine starke Justiz und faire Besoldung

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Der Niedersächsische Richterbund (NRB) fordert für die neue Legislaturperiode eine deutliche Stärkung der Justiz. Die Justizpolitik muss sicherstellen, dass die Justiz ihre umfassenden Aufgaben erfüllen kann. Hierfür ist vorrangig die seit Jahren bestehende Überlastung der Gerichte und Staatsanwaltschaften zu beseitigen, die Sicherheit der rechtssuchenden Bürgerinnen und Bürger durch ständige Einlasskontrollen zu gewährleisten und die gegenwärtig verfassungswidrig niedrige Besoldung der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte deutlich zu erhöhen.

Den niedersächsischen Gerichten wird seit Jahren eine Belastung deutlich oberhalb der allgemein – auch vom Justizministerium – anerkannten Personalbedarfsberechnung (PEBB§Y) zugemutet. Allein in der ordentlichen Gerichtsbarkeit und bei den Staatsanwaltschaften fehlen nach den aktuellen Zahlen des Justizministeriums mindestens 121 Richterinnen und Richter und 30 Staatsanwältinnen und Staatsanwälte. Zusätzlicher Personalbedarf besteht angesichts der weiterhin hohen Rückstände auch in der Sozialgerichtsbarkeit.

„Die Folgen der Überlastung sind allenthalben zu spüren“, erklärt Andreas Kreutzer, Vorsitzender des NRB. „Die Justiz kommt mittlerweile bei außergewöhnlichen Belastungen sehr schnell an ihre Grenzen. Es gibt keinerlei Ressourcen, Spitzenbelastungen durch Umfangs- oder Massenverfahren aufzufangen“, so Kreutzer weiter. „Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sehen sich zunehmend vor die Wahl gestellt, entweder nicht mehr alle Verfahren mit der gebotenen Gründlichkeit zu bearbeiten oder in Kauf zu nehmen, dass die Rechtsuchenden immer länger auf eine Entscheidung warten müssen.“

Die tödlichen Schüsse auf einen Staatsanwalt im Amtsgericht Dachau im Januar diesen Jahres sowie die Tötungsdelikte in den Landgerichten Landshut und Dresden im Jahr 2009 haben eindringlich vor Augen geführt, dass die Sicherheit in Gerichtsgebäuden nur durch ständige Einlasskontrollen gewährleistet werden kann. Die hierfür erforderlichen sächlichen und personellen Mittel müssen von der Justizpolitik zur Verfügung gestellt werden.

„Alle Rechtssuchenden und alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Justiz haben einen Anspruch auf Sicherheit in den Gerichten“, so Kreutzer, „niemand darf die Möglichkeit bekommen, mit einer Waffe oder einem anderen gefährlichen Gegenstand einen Gerichtssaal zu betreten“.

Der Europarat hat in seiner Resolution 1685 (2009) festgestellt, dass die Besoldung der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte zu niedrig ist und Deutschland zur Erhöhung der Besoldung aufgefordert. Eine spürbare Besoldungserhöhung ist jedoch nicht erfolgt. „Die R-Besoldung hat sich in evident verfassungswidriger Weise von der allgemeinen Einkommensentwicklung vergleichbarer Berufsgruppen abgekoppelt“, erklärt Kreutzer. „Allein in den letzten Jahren ist ein realer Rückstand der Besoldung gegenüber der allgemeinen Einkommensentwicklung von über 9 % eingetreten“, so Kreutzer weiter. „Hierdurch und durch die Streichung des Weihnachtsgeldes summiert sich der Besoldungsrückstand auf 14 %.“


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