Presseerklärung vom 14.02.2012: Bundesverfassungsgericht setzt ein klares Zeichen - W-Besoldung in Hessen verfassungswidrig

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NRB fordert deutliche Erhöhung der R-Besoldung in Niedersachsen

Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil vom 14.02.2012 ein klares Zeichen in der Diskussion um die amtsangemessene Besoldung gesetzt und die Besoldung der hessischen Universitätsprofessoren (sog. W-Besoldung) für verfassungswidrig erklärt. Das Verfassungsgericht hat die gewährte Besoldung in seiner Entscheidung als "evident unzureichend" bezeichnet und überdies grundlegende Ausführungen zu Reichweite und Bedeutung des Alimentationsprinzips gemacht.

 

"Diese Entscheidung wird - auch in Ansehung der unterschiedlichen Strukturen der Besoldungsordnungen - nicht ohne Auswirkung auf die R-Besoldung bleiben" sagte Andreas Kreutzer, Vorsitzender des Niedersächsischen Richterbundes (NRB). Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung nochmals die Bedeutung der Gewährung einer dem Amt angemessenen Besoldung betont.

 

"Niedersachsen steht bereits jetzt im bundesweiten Vergleich der Besoldung der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte auf dem drittletzten Platz" erklärte Kreutzer. "Wir fordern den Niedersächsischen Besoldungsgesetzgeber auf, nicht erst die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die dort anhängigen Vorlageverfahren zur Verfassungswidrigkeit der R-Besoldung abzuwarten, sondern bereits jetzt aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 14.02.2012 die notwendigen Konsequenzen zu ziehen und die R-Besoldung in Niedersachsen deutlich zu erhöhen."


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