PEBB§Y-Fortschreibung 2014 - 2. Gutachtenentwurf

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Gegenüber dem Niedersächsischen Justizministerium hat der Niedersächsische Richterbund (NRB) unter dem 17.03.2015 folgende Stellungnahme abgegeben:

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Niedersächsische Richterbund erwartet, dass sich das Land Niedersachsen in der anstehenden Lenkungsausschusssitzung am 18.03.2015 dafür einsetzt, das PEBB§Y-Gutachten in seiner jetzigen Fassung nicht, schon gar nicht teilweise abzunehmen. Die vielfältigen aus dem Geschäftsbereich mitgeteilten detaillierten und berechtigten Einwendungen lassen es nicht zu, das Gutachten allein deswegen abzunehmen, weil man die (neuen) Zahlen für die Haushaltsanmeldungen benötigt.

Die Herausnahme der Erhebungsergebnisse für die Arbeit der Serviceeinheiten ist nicht hinnehmbar und allein Grund genug, das Gutachten insgesamt nicht abzunehmen. Die Konfiguration der Erhebung stammt von PwC. Es ist Aufgabe von PwC, die Ungenauigkeiten, die durch die Abgrenzung der minutengenauen Aufschreibung des aktenbezogenen Tätigkeitsaufwands vom Aufwand nichtaktenbezogener Tätigkeit, der mit dem ZAR-Tool im Wege des analytischen Schätzverfahrens ermittelt worden ist, überzeugend zu beseitigen.

PwC hat sich im 2. Gutachtenentwurf nur unvollständig mit den berechtigten Einwendungen aus allen Bundesländern gegen die 1. Fassung auseinandergesetzt. Die Einwendungen sind teils ohne Begründung und teils mit nicht nachvollziehbaren Ergebnissen abgearbeitet worden. Es lässt sich der Eindruck nicht vermeiden, PwC habe bislang tendenziell Einwendungen entsprochen, die zu niedrigeren - vermeintlich „guten“ - Basiszahlen für die jeweiligen Geschäfte führten, während berechtigte Einwendungen, die Basiszahlen seien zu niedrig, weniger berücksichtigt wurden.

Landesspezifische Besonderheiten bei einzelnen Geschäften ist PwC bislang nicht hinreichend nachgegangen: die große Spreizung an Aufwand für dasselbe Geschäft in verschiedenen Bundesländern ist bislang nicht überzeugend erläutert.

Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb sich die Bundesländer derart unter Zeitdruck setzen lassen wollen. Wichtig ist, dass die PEBB§Y-Neuerhebung am Ende eines gelungenen Abnahmeprozesses zu nachvollziehbaren, realistischen und plausiblen Zahlen führt. Anders ist der bisherige immense Aufwand für die Neuerhebung nicht zu rechtfertigen; auch die Landesrechnungshöfe werden dies voraussichtlich nicht anders beurteilen.

Für die anstehende Neuerhebung in den Fachgerichtsbarkeiten ist das jetzige Vorgehen von ausschlaggebender Bedeutung. Sollte jetzt der Eindruck entstehen, es sei nahezu gleichgültig, welche Zahlen wie erhoben werden, hätte dies für die Bereitschaft, engagiert und konzentriert bei der Neuerhebung in den Fachgerichtsbarkeiten mitzuwirken, fatale Auswirkungen. Es darf bei den Kolleginnen und Kollegen keinesfalls der Eindruck erweckt werden, es sei egal, was sie - mit großer Mühe und Aufwand - aufschreiben und ihre Einwendungen würden nicht ernst genommen.

Mit freundlichen Grüßen
Karrasch
Stellvertretender Vorsitzender


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