Option zur Beantragung der persönlichen Versicherung von Vermögensschäden läuft am 01.12.2023 aus!

Bitte beachten Sie folgende Mitteilung des DRB: 
 

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Kolleginnen und Kollegen,

als Mitglied des Deutschen Richterbundes genießen Sie Versicherungsschutz aufgrund eines Gruppenvertrages, den der DRB für alle aktiven Mitglieder unterhält. Daran wird sich in absehbarer Zeit auch nichts ändern.

Soweit es um den Versicherungsschutz für Vermögensschäden geht, sind Sie durch den Gruppenvertrag nur begrenzt abgesichert. Denn die Versicherungssumme beträgt höchstens 50.000 € je Schadensfall und die Ersatzleistungen unterliegen außerdem einer bundesweiten jährlichen Höchstgrenze. Deshalb bieten wir Ihnen seit mehreren Jahren die Option, sich persönlich höher zu versichern, indem Sie – wie bereits viele unserer Mitglieder - von dem beigefügten Angebot Gebrauch machen.

Diese Option wird jedoch zum Jahresende 2023 auslaufen. Dazu hat sich der Versicherer aus kaufmännischen Gründen entschieden. Alle bereits bisher abgeschlossenen Verträge sowie Neuverträge bis zum 31.12.2023 werden jedoch ungekündigt und uneingeschränkt bestehen bleiben. Sie haben also jetzt und in den nächsten Monaten noch die Gelegenheit, sich zu außerordentlich günstigen Konditionen dauerhaft persönlich zu versichern.

In der Sache geht es um das Risiko, wegen eines grob fahrlässig verursachten dienstlichen Fehlers (außerhalb der spruchrichterlichen Tätigkeit) in Haftung genommen zu werden. Solche Fälle sind selten, kommen aber in den verschiedensten Gestaltungen vor, wenn der zum Schadensersatz verpflichtete Dienstherr sich zu einem Rückgriff entscheidet. Eine durchschnittliche Schadenshöhe lässt sich dabei nicht beziffern; aber auch hohe Schäden, zum Beispiel im Bereich der gerichtlichen Betreuungs- und Nachlassgeschäfte, kommen vor. Die meisten der Kolleginnen und Kollegen, die sich über uns versichert haben, wählen eine Versicherungssumme im Bereich von 500.000 €. Wir können Ihnen aber diesbezüglich keinerlei Empfehlung geben, da Schäden und auch anschließende Regresse in jeder Höhe denkbar sind.

Außer der Haftungskonstellation eines Regresses deckt unsere Versicherungsoption auch die Fälle einer unmittelbaren Haftung aus dienstlich zulässigen Nebentätigkeiten ab. Insoweit kann ein Haftungsfall bereits aus jedem schuldhaften Fehler bei der Ausübung einer Nebentätigkeit entstehen, eines grob fahrlässigen Verhaltens bedarf es nicht.

Wenn Sie von unserem Angebot Gebrauch machen möchten, müssten Sie bitte den beigefügten Antrag ausgefüllt bei dem für Sie zuständigen Mitgliedsverein einreichen, der Ihre Mitgliedschaft bestätigt und den Antrag an die Versicherung weiterreicht. Am Schnellsten gelingt das über unseren zentralen Ansprechpartner für Mitgliederversicherungen, die Hamburger Agentur David, deren Kontaktdaten ebenfalls beigefügt sind.

Bitte datieren Sie den Versicherungsbeginn im Antrag auf den 01.12.2023. Einen späteren Beginn wird die Versicherung nicht akzeptieren. Ihr Antrag muss spätestens am 06.12.2023 bei der oben genannten Versicherungsagentur eingegangen sein.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Wilfried Kellermann

Referent für Mitgliederversicherungen des DRB