Mitgliederinformation zur Tarifrunde 2023

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Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die Urlaubszeit ist bei den meisten von uns vorbei und wir sind wieder im Alltag gelandet. Aktuell wird von vielen Kolleginnen und Kollegen die Frage aufgeworfen, wann die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, Richterinnen und Richter in Niedersachsen mit einer Erhöhung ihrer Besoldung rechnen können.

Zunächst ist darauf hinzuweisen - wenngleich dies den meisten bekannt sein dürfte -, dass für die Erhöhung der R-Besoldung in Niedersachsen nicht die Tarifverhandlungen und der erzielte Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst der Angestellten im Bund und in den Kommunen maßgeblich ist. Zur Erinnerung: der dortige Abschluss sieht eine Erhöhung zum 1. März 2024 in Höhe von pauschal 200 € und anschließend darauf aufsetzend eine prozentuale Erhöhung von 5,5 %, mindestens aber 340 €, vor. Darüber hinaus erfolgen Einmalzahlungen in Höhe von insgesamt 3000 € in mehreren Teilbeträgen, beginnend im Juni 2023.

Die für uns maßgeblichen Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst der Länder (abgekürzt: TV-L) beginnen in Kürze. Am 11. Oktober 2023 werden die Tarifforderungen der Gewerkschaften beschlossen. Es ist davon auszugehen, dass sich die Tarifforderungen im Wesentlichen mit denjenigen in den Tarifverhandlungen für die Angestellten des Bundes und der Kommunen decken werden.

Es sind drei Verhandlungsrunden vorgesehen, die erste am 26. Oktober und die beiden weiteren am 2./3. November und am 7./8. Dezember 2023. Angesichts der leeren Kassen der Länder ist trotz der im vergangenen Jahr erfolgten Einigung für die Angestellten im Bund und in den Kommunen nicht davon auszugehen, dass die Verhandlungen bereits nach kurzer Zeit zum Abschluss kommen werden.

Entgegen den Erwartungen mancher Wirtschaftswissenschaftler und der Hoffnung der Finanzpolitiker ist die Inflation bislang nicht signifikant gesunken. Die hiermit verbundenen, erheblichen Preissteigerungen merken die Kolleginnen und Kollegen jeden Tag an der Supermarktkasse, bei der Bezahlung der Strom- und Gasrechnung und in vielen anderen Lebensbereichen. Die Tarifverhandlungen müssen daher eine wirklich deutliche Erhöhung der Vergütung erbringen.

Das Tarifergebnis muss aus unserer Sicht zeit- und inhaltsgleich auf die Besoldung übertragen werden. Hierfür werden wir energisch eintreten. Dabei stehen wir als NRB der Vereinbarung von Sockelbeträgen, Mindesterhöhungen und Einmalzahlungen kritisch gegenüber. Die Einmalzahlungen gehen nicht in die Besoldungstabelle ein und nehmen daher an weiteren, späteren Besoldungserhöhungen nicht teil. Sockelbeträge und Mindesterhöhungen verändern die Abstände zwischen den einzelnen Besoldungsgruppen zum Teil erheblich und dürften nach unserer Einschätzung zu einer Verletzung des Abstandsgebotes zwischen den einzelnen Besoldungsgruppen führen.

Die seit Dezember 2022 unverändert gebliebene Besoldung der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in Niedersachsen, also auch die im Jahr 2023 gewährte Besoldung, erachten wir für verfassungswidrig. Wir empfehlen, auch gegen die im Jahre 2023 gewährte Besoldung Widerspruch einzulegen.

Hierüber werden wir zeitnah in einer gesonderten Mitgliederinformation informieren.

Über das Ergebnis der Tarifverhandlungen und über die Umsetzung der Ergebnisse auf die R-Besoldung werden wir Sie ebenfalls auf dem Laufenden halten.

Mit herzlichen kollegialen Grüßen

Frank Bornemann


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