Ein starker und vertrauenswürdiger Rechtstaat braucht starke Ressourcen.

Berlin. Da die Justizverwaltung sich nicht in der Lage sieht, die Berechnungsformel der Ersatzfreiheitsstrafe binnen 101 Tagen zu ändern, musste das Inkrafttreten des Gesetzes zur Überarbeitung des Sanktionsrechts aufgeschoben werden. Immerhin geht um die komplexe Änderung in X*0,5. 

Das am 22.06.2023 verabschiedete Gesetz sieht eine Halbierung der Ersatzfreiheitsstrafe vor. (https://www.golem.de/news/it-umstellung-halbierung-der-ersatzfreiheitsstrafe-verschoben-2308-177117.html). Die notwenigen Anpassungen an der Fachverfahrenssoftware webStA, die auch in Niedersachsen zum Einsatz kommt, erfordere aber mindesten einen Vorlauf von 6 Monaten.

Wenn man im technischen Bild bleiben möchte, ist damit einmal mehr eindrucksvoll bewiesen, dass die Justiz nicht einmal mehr über die Mindestsystemanforderungen verfügt.

Der Niedersächsische Richterbund erneuert seine Forderungen nach adäquater personeller und sachlicher Ausstattung. Mit Blick darauf, dass die Justiz sozusagen der Maschinenraum des Rechtsstaats ist, wäre es angezeigt, für stabile und resiliente Ressourcen zu sorgen.