Besoldungserhöhung 6,5% ab 01.01.2013 + Abbau des Besoldungsrückstands von 14% bis 31.12.2015

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Der Niedersächsische Richterbund (NRB) fordert in der laufenden Tarifrunde eine Besoldungserhöhung von 6,5 % rückwirkend zum 01.01.2013 und Beseitigung des Besoldungsrückstands von 14 % in drei Schritten, beginnend im Jahre 2013 und endend im Jahre 2015. Diese Forderung wurde von der Landesvertreterversammlung am 01.03.2013 in Göttingen bekräftigt.

In der laufenden Tarifrunde, müssen wir alle unseren Landtagsabgeordneten unsere finanziellen Interessen vermitteln. Darauf sollte jeder von uns vorbereitet sein. Nur mit aussagekräftigen und überzeugenden Argumenten können berechtigte Anliegen der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte durchgesetzt und insbesondere Kürzungen ihrer Einkommen abgewehrt werden.

DirAG Oliver Sporré hat als Mitglied des Präsidiums des DRB deshalb die Broschüre „Sechs Kernthesen zur Besoldung, Versorgung und Beihilfe“ erarbeitet. Sie soll die Mitglieder bei Diskussionen im Verband, mit Politikern oder in der Öffentlichkeit unterstützen. Sechs Kernthesen zum Besoldungs-, Versorgungs- und Beihilferecht machen deutlich, für welche grundsätzlichen Forderungen der DRB und seine Mitgliedsverbände stehen. Den Kernthesen sind sogenannte Argumentationsbausteine angefügt.

Armin Böhm
Stellvertretender Vorsitzender


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Broschüre "Sechs Kernthesen zur Besoldung (388 KB)