Präsidium

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Das Präsidium ist ein bei jedem Gericht angesiedeltes Rechtspflegeorgan eigener Art. Die Tätigkeit im Präsidium ist von der richterlichen Unabhängigkeit erfasst. Das Präsidium und seine Mitglieder sind bei ihrer Tätigkeit nicht an Weisungen gebunden.

Das Präsidium hat die aus Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG und Art. 97 Abs. 1 GG resultierende Aufgabe, mit der jährlichen Geschäftsverteilung die Besetzung der Spruchkörper, die Bestellung der Ermittlungsrichter und die Vertretungsregelungen den gesetzlichen Richter zu konkretisieren (§ 21e Abs. 1…

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Richtervertretungen

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Die maßgeblichen Rechtsvorschriften für die Richtervertretungen sind die §§ 16 ff. NRiG. Sie setzen die Rahmenvorschriften des Bundes (§§ 72 ff. DRiG) um.

Der Niedersächsische Richterbund war maßgeblich an der am 01.02.2010 in Kraft getretenen Neufassung und der damit erfolgten Ausweitung der Mitbestimmungsrechte - insbesondere auch im Hinblick auf die Verwendung eines Richters auf Probe - beteiligt. Die wichtigsten Neuregelungen im NRiG sind:

-        Eigenständige Regelung des Mitbestimmungsrechts im NRiG

-        Ausweitung der…

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Richterräte

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Richterräte haben die Aufgabe, sich für die Interessen ihrer Richterinnen und Richter einzusetzen. Sie werden nach § 18 NRiG bei einzelnen Gerichten gebildet, in der ordentlichen Gerichtsbarkeit bei den Oberlandesgerichten, bei den Landgerichten, hier zugleich noch für die zu ihrem Bezirk gehörenden Amtsgerichte, die nicht mit einem Präsidenten besetzt sind und bei den mit einem Präsidenten besetzten Amtsgerichten. Die Richterräte bestehen aus drei Mitgliedern. Die Mitglieder der Richterräte sind alle vier Jahre unmittelbar und geheim aus der…

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Besondere Richtervertreterinnen und -vertreter in gemeinsamen Angelegenheiten

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Der Richterrat hat die Aufgabe, sich für die Interessen der Richterinnen und Richter einzusetzen. Er ist bei der Regelung der Angelegenheiten der Richterinnen und Richter zu beteiligen. Bei den in den §§ 20 und 21 NRiG genannten Angelegenheiten, die die Richterinnen und Richter und die sonstigen Beschäftigten eines Gerichts in gleicher Weise betreffen (gemeinsame Angelegenheiten), ist statt des Richterrats der um die entsandten Mitglieder des Richterrats erweiterte Personalrat zu beteiligen (§§ 19, 35 Abs. 1 NRiG). Bei den Amtsgerichten, die…

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Amtsgerichtsrichtervertretungen

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An einem nicht mit einer Präsidentin oder einem Präsidenten besetzten Amtsgericht werden eine Richterin oder ein Richter als Amtsgerichtsrichtervertretung sowie eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter gewählt (§ 41 Abs. 1 NRiG).

Beteiligung und Aufgabe

In allgemeinen, sozialen, organisatorischen, sonstigen innerdienstlichen und den in den §§ 20 und 21 NRiG genannten personellen Angelegenheiten der Richterinnen und Richter eines nicht mit einer Präsidentin oder einem Präsidenten besetzten Amtsgerichts ist neben dem Richterrat, der bei…

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Präsidialräte

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Über den Präsidialrat (§§ 44 ff. NRiG) sind die Richter an den Personalangelegenheiten beteiligt, die vom Wirkungskreis der Richterräte nicht umfasst sind. Der Präsidialrat ist etwa vor jeder Ernennung eines Richters oder eines sonstigen Bewerbers für ein Richteramt mit höherem Endgrundgehalt als dem des Eingangsamtes oder der Entlassung eines Richters auf Probe zu beteiligen. Für jeden Gerichtszweig wird ein Präsidialrat gebildet. Der Präsidialrat besteht aus der Präsidentin oder dem Präsidenten eines Gerichts der jeweiligen Gerichtsbarkeit…

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Staatsanwaltsvertretungen

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Den Richter- und Personalräten vergleichbar sind für die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte die Staatsanwaltsvertretungen.

1. Dienststellen, Staatsanwaltsvertretungen

 

Dienststellen sind die Staatsanwaltschaften (§ 69 Abs. 2 Satz 1 NRiG). Für die Dienststelle handelt ihre Leitung (Leitende Oberstaatsanwältin oder Leitender Oberstaatsanwalt) (§ 69 Abs. 2 Satz 2 NRiG). Diese kann sich durch die ständige Vertreterin oder den ständigen Vertreter oder durch eine von ihr bestimmte Staatsanwältin oder durch einen von ihr bestimmten Staatsanwalt…

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Richterdienstgerichte

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Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte wirken auch bei der Kontrolle von sie betreffenden Maßnahmen mit, nämlich über die Richterdienstgerichte, für die das DRiG in den §§ 77 bis 83 grundlegende Aussagen trifft.

In Niedersachsen gibt es das beim Landgericht Hannover angesiedelte Dienstgericht und den beim Oberlandesgericht Celle errichteten Dienstgerichtshof (§§ 78 ff. NRiG). Beim Bundesgerichtshof ist das Dienstgericht des Bundes als höchste Instanz der Dienstgerichtsbarkeit angesiedelt.

Die Dienstgerichte…

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