Für Richterinnen und Richter sowie für Staatsanwältinnen und Staatsanwälte richtet sich der Erholungsurlaub nach der Niedersächsischen Erholungsurlaubsverordnung (NEUrlVO).
Nach Ablauf einer sechsmonatigen Wartezeit, gerechnet von der Einstellung, stehen Ihnen ab dem Urlaubsjahr 2013 altersunabhängig 30 Arbeitstage Urlaub zu.
Urlaubsjahr ist das Kalenderjahr.
Schwerbehinderte Menschen haben Anspruch auf einen bezahlten zusätzlichen Urlaub von fünf Arbeitstagen im Urlaubsjahr (§ 125 SGB IX).
Urlaubsanträge erhalten Sie bei der…
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