Struktur & Ziele

Landesvertreterversammlung

Der Niedersächsische Richterbund ist ein Landesverband des Deutschen Richterbundes. Der Deutsche Richterbund vertritt die Interessen seiner Mitglieder gegenüber Regierung, Parlament und Öffentlichkeit. Er ist der größte Berufsverband der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in Deutschland. Dem Niedersächsichen Richterbund gehörten zum 15.03.2017 insgesamt 1.708 Richter und Staatsanwälte, davon 340 Pensionäre an. Der Niedersächsische Richterbund vereinigt seine Mitglieder in 12 Bezirksgruppen und 3 Fachverbänden.

Der Niedersächsische Richterbund gliedert sich in die Bezirksgruppen Aurich, Braunschweig, Bückeburg, Celle, Göttingen, die Hannoversche Richtervereinigung, Hildesheim, Lüneburg, Oldenburg, Osnabrück, Stade und Verden, und vertritt mit Fachgruppen die Arbeitsgerichtsbarkeit, die Finanzgerichtsbarkeit und die Sozialgerichtsbarkeit. Organe des Niedersächsischen Richterbundes sind die Landesvertreterversammlung, der Gesamtvorstand und der Geschäftsführende Vorstand.

Die Landesvertreterversammlung nimmt die vereinsrechtlichen Befugnisse einer Mitgliederversammlung wahr. Sie besteht aus Vertretern der Bezirks- und Fachgruppen. Die Landesvertreterversammlung wählt die Mitglieder des Geschäftsführenden Vorstandes auf die Dauer von 3 Jahren.

Der Gesamtvorstand besteht aus den Mitgliedern des Geschäftsführenden Vorstandes und je einem Vertreter des Vorstands der Bezirks- und Fachgruppen. Ihm gehören ferner die Beiräte an, die von der Landesvertreterversammlung für Arbeitsgebiete, die besondere Fachkunde erfordern, gewählt werden können.

Vereinsmitglieder, die Mitglieder des Präsidiums des Deutschen Richterbundes oder Vorsitzender eines Präsidial-, eines Hauptrichter- oder des Hauptstaatsanwaltsrats sind, gehören dem Gesamtvorstand mit beratender Stimme an.

Der Geschäftsführende Vorstand setzt sich zusammen aus dem Vorsitzenden und fünf Stellvertretern, von denen einer Kassenwart ist. Ihm hat mindestens ein Staatsanwalt, ein Richter aus der ordentlichen Gerichtsbarkeit und ein Richter aus den Fachgerichtsbarkeiten anzugehören.

Der Geschäftsführende Vorstand führt die laufenden Geschäfte nach einer von ihm zu beschließenden Geschäftsordnung. Diese soll die Aufgabenverteilung zwischen den Mitgliedern des Geschäftsführenden Vorstandes und die Vertretung des Vorsitzenden im Falle der Verhinderung regeln.


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