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Bundesverfassungsgericht lässt Zweifel erkennen
Der Deutsche Richterbund (DRB) berichtet in einer Eilmeldung vom 03.12.2014 (Aktuell 34/2014):
Das Bundesverfassungsgericht hat Zweifel daran erkennen lassen, dass Richter in Deutschland amtsangemessen besoldet werden. Die verbreitete Annahme, dass Deutschland besonders viel Geld für die Justiz bereitstelle, erweise sich als Irrtum, sagte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle.
Der 2. Senat überprüft seit Mittwoch, ob Richter und Staatsanwälte noch amtsangemessen besoldet werden. Den Karlsruher Richtern liegen mehrere Vorlagen von Verwaltungsgerichten aus Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt vor, die das Gehalt der Berufsgruppen für absolut unzureichend und damit für verfassungswidrig halten.
Deutschland gebe nur 1,5 Prozent seiner Gesamtausgaben für seine Justiz aus, sagte Voßkuhle. Es belege damit im Vergleich mit 43 europäischen Ländern den 30. Platz. „Für ein Gemeinwesen, das sich in besonderer Weise der Rechtsstaatsidee verpflichtet fühlt, ein zumindest irritierendes Ergebnis". Die mündliche Verhandlung dauerte bis in den Mittwochabend an. DRB-Vorsitzender Christoph Frank hatte die Gelegenheit, den Richtern des 2. Senats ausführlich darzulegen, warum die Alimentation aus der Sicht der Justizpraxis inzwischen greifbar nicht mehr amtsangemessen ist. Mit einem Urteil ist im Frühjahr 2015 zu rechnen.
Weitere Informationen zur mündlichen Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts finden Sie im DRB-Aktuell 35/2014 vom 04.12.2014 (nebenstehend als Download).
Auch der Niedersächsische Richterbund (NRB) führt zwei Musterklageverfahren vor den Verwaltungsgerichten in Hannover und Osnabrück, um eine amtsangemessene Alimentation der niedersächsischen Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte zu erreichen. Beide Verfahren ruhen derzeit und es wird auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gewartet. Der Vorsitzende des NRB, Frank Bornemann, ist als Prozessbeobachter in Karlsruhe vor Ort.
Armin Böhm