Proberichter(in) in der Sozialgerichtsbarkeit

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Der Bund Niedersächsisch-Bremischer Sozialrichter (BNS) ist der Berufsverband, der ausschließlich die Interessen der niedersächsischen und bremischen Sozialrichterinnen und Sozialrichter vertritt. Der BNS ist Mitglied des NRB und des DRB sowie des Bundes Deutscher Sozialrichter (BDS).

Der Probedienst dauert in der Sozialgerichtsbarkeit auch in der Regel drei Jahre. Er gliedert sich in eine derzeit meist ein- bis etwa zweimonatige Einarbeitungszeit beim Obergericht, dem Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen mit dem Hauptstandort Celle und der Zweigstelle Bremen, und die anschließende Tätigkeit an einem der acht niedersächsischen Sozialgerichte in Aurich, Braunschweig, Hannover, Hildesheim, Lüneburg, Oldenburg, Osnabrück und Stade.

Während der Dauer der Einweisung werden die Proberichter einem LSG-Senat zugeteilt, dessen Sachgebiet sich zumindest zum Teil mit den Zuständigkeiten decken sollte, die sie anschließend in erster Instanz wahrzunehmen haben. Es ist auch möglich, dass bereits die Einweisungszeit an einem erstinstanzlichen Sozialgericht stattfindet. Der BNS hat eine Proberichtermappe für die Sozialgerichtsbarkeit herausgegeben, in der weitere Einzelheiten dargestellt und Informationen enthalten sind.


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