Pressemitteilung vom 10.05.2019: Wort halten!

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NRB fordert 1:1 Umsetzung des Tarifergebnisses für die Staatsanwälte und Richter – unabhängig von den Ergebnissen der Steuerschätzung 
„Wenn am kommenden Montag für Niedersachsen die Zahlen der Steuerschätzung vorgestellt werden wird es sich erweisen, ob Finanzminister Reinhold Hilbers Wort halten wird, oder ob es sich bei seinen vor mehreren Jahren aufgestellten Grundsätzen um reine Lippenbekenntnisse gehandelt hat,“ erklärte der Vorsitzender des Niedersächsischen Richterbundes (NRB), Frank Bornemann, in Hannover. 
Zu Oppositionszeiten war es Herrn Hilbers ein großes Anliegen, dass die Tarifabschlüsse im öffentlichen Dienst wirkungsgleich für die Beamten übertragen werden. „Wir stimmen der CDU und ganz besonders Herrn Hilbers zu, dass der Grundsatz „Besoldung folgt Tarif“ ohne Abstriche gelten muss. Wir erwarten daher bei den Beratungen über die Besoldungsanpassung in dieser Woche die Umsetzung des Tarifergebnisses ohne jede Einschränkung und damit ab dem?1. Januar 2019,“ so Bornemann weiter. „Selbstverständliches muss selbstverständlich bleiben!“ 

„Es darf nicht aus dem Blick verloren werden, dass die Steuerschätzung gar keinen Einbruch der Steuereinnahmen voraussagt, sondern nur einen etwas schwächeren Anstieg der bisher geschätzten Steuermehreinnahmen“ rief Bornemann ins Bewusstsein. 

Vor diesem Hintergrund lässt sich auch der Einstieg in die Wiedereinführung des Weihnachtsgeldes nicht mehr vom Tisch wischen. „Andernfalls würde die SPD-geführte Landesregierung ohne Not ihre bisherige Besoldungspolitik nach Kassenlage fortsetzen mit der Folge, dass die Richter und Staatsanwälte weiter von der allgemeinen Einkommensentwicklung abgekoppelt werden.“ 
 


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