Pressemitteilung vom 02.07.2019: Koalition enttäuscht Erwartungen

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Haushaltsklausur bleibt beim Weihnachtsgeld weit hinter den Möglichkeiten zurück 

Die Regierungskoalition hat mit ihrem Beschluss zum Weihnachtsgeld eine große Chance vertan, den öffentlichen Dienst in Niedersachsen attraktiver zu machen. „Die beschlossene Höhe des Weihnachtsgeldes lässt sich allenfalls als symbolhaft bezeichnen und ist in keiner Weise geeignet, die allseits beklagte mangelnde Attraktivität des öffentlichen Dienstes in Niedersachsen zu beseitigen,“ erklärte der Vorsitzende des Niedersächsischen Richterbundes (NRB), Frank Bornemann, am Dienstag in Hannover. 

Zwar ist die Zahlung eines Weihnachtsgeldes in Höhe von 43% eines Monatsgehaltes in der Besoldungsstufe A5 ein Einstieg in die Wiedereinführung des Weihnachtsgeldes, doch dieser Prozentsatz muss gleichermaßen für alle Besoldungsgruppen gelten. Andernfalls wird das verfassungsmäßig vorgegebene Abstandsgebot zwischen den einzelnen Besoldungsgruppen verletzt. „Die Zahlung eines Weihnachtsgeldes von nur 300 € für die Besoldungsgruppen von A9 aufwärts ist zudem nicht geeignet, die vom Bundesverwaltungsgericht und vom Verwaltungsgericht Osnabrück gerügte Verfassungswidrigkeit der A- und R-Besoldung in Niedersachsen zu beseitigen,“ so Bornemann weiter. 

Überdies ist auch die Benachteiligung der Pensionäre, die nach dem Willen der Koalition kein Weihnachtsgeld erhalten sollen, durch nichts gerechtfertigt. „Auch ein Beamter im Ruhestand bleibt ein Beamter des Landes Niedersachen und hat Anspruch auf eine angemessene Besoldung“, gab Bornemann zu bedenken. 
Vollends unverständlich ist der Beschluss der Koalition zur Gegenfinanzierung des Weihnachtsgeldes durch Einsparungen in den Resorts. Falls das Weihnachtsgeld durch Personaleinsparungen finanziert werden soll, steht dies in diametralen Wiederspruch zu den Zielen des Koalitionsvertrages, in dem – nicht nur im Bereich der Justiz – eine Verbesserung der Personalsituation im öffentlichen Dienst vereinbart worden war. 
 


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