Personalentwicklungskonzept

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Das Niedersächsische Justizministerium hat ein allgemeines Personalentwicklungskonzept für Proberichterinnen und Proberichter entwickelt, das zum 1. März 2009 in Kraft getreten ist. Dessen Inhalt lässt sich wie folgt zusammenfassen:

Zu Beginn der Tätigkeit in einem Gericht bzw. einer Behörde ist eine ein- bis zweitätige Einführungsphase vorgesehen, in der sich die Proberichterinnen bzw. die Proberichter ohne Aktenzutrag mit der neuen Arbeitsumgebung bekannt machen können. Die Einführungsphase dient dem Kennenlernen der Kollegen, Vorgesetzten und Mitarbeiter sowie der Einführung in die Softwareprogramme und Personalentwicklungs- und Fortbildungsangebote. Eine Informations- bzw. Begrüßungsmappe soll helfen, die notwendigen Informationen zum neuen Arbeitsplatz zu erhalten und sich einen Überblick zu verschaffen. Zudem sollen nach Möglichkeit in der ersten Arbeitswoche keine Verhandlungstermine stattfinden. Des Weiteren sollen Proberichterinnen und Proberichter nach Maßgabe des durch die Gerichte Leistbaren in den ersten ein bis maximal sechs Monaten nach ihrer Ernennung sowie in der ersten ein- bis maximal sechsmonatigen Phase richterlicher Tätigkeit um einen Anteil von bis zu 50 % entlastet werden, sog. „Entlastungsphase“. In der Proberichterzeit in der ordentlichen Gerichtsbarkeit sind die bekannten Stationen bei der Staatsanwaltschaft, einem Land- und einem Amtsgericht vorgesehen, wobei ein erster richterlicher Einsatz bei einem Amtsgericht nach Möglichkeit ebenso unterbleiben soll wie ein Einsatz als Familienrichter in den ersten drei Proberichterjahren. Auch in den Fachgerichtsbarkeiten sollen Wechsel der Gerichte bzw. Kammern sowie Abordnungen an passende Behörden bzw. Betriebe stattfinden. Während der gesamten Proberichterzeit sollen die Proberichter durch regelmäßige Förder- und Feedbackgespräche, Mentoring und Intervision im Arbeitsalltag Unterstützung finden, flankiert durch speziell auf Proberichter zugeschnittene Fortbildungsangebote und Workshops. In den ersten sechs Monaten ihrer Tätigkeit bei einer Staatsanwaltschaft wird den Proberichtern ein Gegenzeichner zur Seite gestellt. Die Veröffentlichung von Expertenlisten soll insbesondere im Bereich von Spezialmaterien den Kontakt zu erfahrenen Kollegen herstellen. Die personalführende Stelle dokumentiert in einer für jede Proberichterin und jeden Proberichter anzulegenden Checkliste die Durchführung der genannten Maßnahmen.

Das vollständige Personalentwicklungskonzept finden Sie (Stand 06.10.2020) auf der Homepage des Niedersächsischen Justizministeriums unter „Themen“ in der Rubrik „Personal, Haushalt, Organisation, Sicherheit, IT“.

Der Niedersächsische Richterbund hat die zuständige Personalreferatsleiterin im niedersächsischen Justizministerium sowie die Personalreferenten der drei OLG-Bezirke zum Stand der Umsetzung dieses Personalentwicklungskonzepts interviewt sowie eine entsprechende Umfrage unter den Proberichterinnen und Proberichtern durchgeführt. Die Interviews und die Umfrageergebnisse wurden im Mitteilungsblatt des NRB vom Januar 2011 veröffentlicht. Die Beiträge finden Sie nebenstehend zum Download.


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