Nach dem Besoldungsurteil des BVerfG - Jetzt ist doch alles klar, oder? (12.2015)

© Kellermeister / pixelio.de

Der Beitrag im Mitteilungsblatt des NRB vom Dezember 2015 veröffentlichte Beitrag stellt zum einen den Kern der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 05.05.2015 zur Richterbesoldung dar. Zum anderen beschäftigt er sich mit deren Folgen und den Konsequenzen für den Deutschen Richterbund (DRB) und dessen Landesverbände:

- Da das BVerfG nur einen Mindestlohn für Richter und Staatsanwälte festgelegt hat, muss die tatsächlich gewährte Besoldung erheblich darüber liegen.
- Richter und Staatsanwälte müssen für gleiche Arbeit auch gleichen Lohn erhalten. Die bundeseinheitliche Besoldung muss daher wieder eingeführt werden.
- Tarifergebnisse des öffentlichen Dienstes sind zumindest "1:1" und ohne Zeitverzögerung auf die Richter und Staatsanwälte zu übertragen.
- Die Justiz muss durch eine gerechte und amtsangemessene Besoldung zukunftsfest gemacht werden. Denn nur dadurch kann der der dringend benötigte Nachwuchs gewonnen und der Justizstandort Deutschland gesichert werden.

Der Verfasser DirAG Oliver Sporré ist Mitglied im Bundespräsidium des DRB und dort zuständig für die Themen Besoldung, Versorgung und Beihilfe.

Den vollständigen Beitrag finden Sie nebenstehend zum Download.


Service