Mitgliederinformation zur Geltung der Beihilfevorschriften nach dem 27.10.2009

© Gerd Altmann / pixelio.de

Das Verwaltungsgericht Göttingen hat mit Urteil vom 27. Mai 2010 (Az.: 3 A 158/09) entschieden, dass die BhV seit dem 27. Oktober 2009 - der konstituierenden Sitzung des Deutschen Bundestags - nicht mehr gelten und sich die Gewährung von Beihilfe unmittelbar aus § 80 Niedersächsisches Beamtengesetz (NBG) ergebe.

Die vollständige Mitgliederinformation finden Sie nebenstehend als Download.


Service
Weitere Daten
zu diesem Artikel:
Downloads:

NRB-Mitgliederinformation vom 15.10.2010 (133 KB)