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Liebe Kolleginnen und Kollegen,
der Richterbund hat bereits umfangreich über das am 5. Mai 2015 ergangene Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur R-Besoldung berichtet. Das Thema ist auch von den Medien mit großem Interesse aufgenommen und kommentiert worden.
Das Bundesverfassungsgericht hat Kriterien für die Prüfung der Verfassungswidrigkeit der Besoldung aufgestellt. Ist die Mehrheit dieser Parameter erfüllt, besteht eine Vermutung für eine verfassungswidrige Unteralimentation. Stichwortartig lassen sich die Parameter wie folgt zusammenfassen:
- deutliche Differenz zwischen der Besoldungsentwicklung und den Tarifergebnissen der Angestellten im öffentlichen Dienst
- deutliche Abweichung der Besoldungsentwicklung von der Entwicklung des Nominallohnindex
- deutliche Abweichung der Besoldungsentwicklung von der Entwicklung des Verbraucherpreisindex
- Abweichung im systeminternen Besoldungsvergleich
- Abweichung im Quervergleich mit der Besoldung des Bundes und anderer Länder
Was bedeutet dies für die niedersächsische R-Besoldung? Ohne einer abschließenden Prüfung vorgreifen zu wollen lässt sich doch bereits jetzt in Ansehung des in den letzten 15 Jahren eingetretenen Zurückbleibens unserer R-Besoldung hinter der Entwicklung des bundesweiten Nominallohnindex von ca. 15% sagen, dass ein starkes Indiz für die Verfassungswidrigkeit der aktuell gewährten R-Besoldung vorliegt.
Wir bereiten derzeit das Zahlenmaterial auf, um die niedersächsische R-Besoldung anhand der vom Bundesverfassungsgericht festgelegten Parameter überprüfen zu können. Dies wird jedoch noch einige Zeit in Anspruch nehmen, denn hierzu müssen wir nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts die statistischen Werte des Landes Niedersachsen für unterschiedliche Zeitabschnitte von jeweils 15 Jahren heranziehen, da ein Vergleich mit den bundesweit erhobenen Daten nicht zulässig ist. Auf der Basis dieser Auswertung werden wir die Erfolgsaussichten der von uns unterstützten Musterklagen - welche die Höhe der in zurückliegenden Zeiträumen gewährten Besoldung betreffen - und die Verfassungsgemäßheit oder -widrigkeit der aktuellen Besoldung beurteilen.
Unser Ziel ist und bleibt es, eine angemessene (und nicht nur eine „gerade noch“ verfassungsgemäße) Besoldung der Richterinnen, Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in Niedersachsen herbeizuführen. Hierzu wollen wir mit dem Rückenwind des Urteils des Bundesverfassungsgerichts in einen Dialog mit dem Finanzministerium eintreten.
Ich wünsche Ihnen schöne Pfingstfeiertage!
Herzliche Grüße
Ihr
Frank Bornemann
Vorsitzender des NRB