© Kellermeister / pixelio.de
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Gegenstand des DRB-Aktuell 04/2012 vom 30.01.2012 (siehe nebenstehenden Link) ist die mögliche (Alters-)Diskriminierung durch die Gewährung der Besoldung nach Altersstufen.
Mit dieser Problematik befasst sich auch der NRB, denn auch in Niedersachsen ist die Höhe der gewährten Besoldung an das erreichte Lebensalter gekoppelt und nach Altersstufen gestaffelt. Die Frage, ob die Höhe der gewährten Besoldung an das erreichte Lebensalter geknüpft werden kann oder von anderen Voraussetzungen - etwa der erreichten Berufserfahrung - abhängig gemacht werden muss, ist bislang obergerichtlich noch nicht entschieden. Auch das in der Information des DRB zitierte Urteil des VG Halle ist noch nicht rechtskräftig. Wir überprüfen jedoch, welche Auswirkungen es für die Besoldungssituation in Niedersachsen haben wird, wenn eine Staffelung der Besoldungshöhe nach dem Lebensalter unzulässig wäre. Sollte sich die von dem VG Halle vertretene Rechtsauffassung durchsetzen, wird es zweifellos zu einer Reaktion des niedersächsischen Besoldungsgesetzgebers und zu einer Änderung der in Niedersachsen geltenden Besoldungsordnung R kommen. Verbesserungen in der Besoldungsstruktur sind hierbei eher unwahrscheinlich, die Annahme des Gegenteils dürfte indes weniger fernliegend sein.
In dieser Situation möchte ich lediglich ergänzend zu der Information des DRB darauf hinweisen, dass hinsichtlich der Höhe der derzeit gewährten - also "erdienten" – Besoldung ein Vertrauensschutz besteht. Demgegenüber erscheint es durchaus fraglich, ob eine wegen Verstoßes gegen das Diskriminierungsverbot verwaltungsgerichtlich erstrittene Besoldung im Falle der späteren Änderung - und ggf. Verschlechterung - der Besoldungsordnung R ebenfalls Vertrauensschutz genießen wird.
Ich werde Sie über die aktuelle Entwicklung auf dem Laufenden halten. Bereits jetzt möchte ich darauf hinweisen, dass das Bundesverfassungsgericht am 14. Februar 2012 sein Urteil zur Frage der möglichen Verfassungswidrigkeit der W-Besoldung (Universitätsprofessoren) verkünden wird, von dem wir uns wertvolle Hinweise für unsere eigenen Musterklagen erhoffen.
Mit herzlichen Grüßen aus dem verschneiten und bitterkalten Celle,
Ihr
Frank Bornemann
Stellvertretender Vorsitzender
Die Mitgliederinformation und das DRB-Aktuell 04/2012 finden Sie nebenstehend als Download.