Stellenhebungskonzept des Niedersächsischen Richterbundes (24.04.2012)

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Die R-Besoldung muss den gestiegenen Anforderungen an den staatsanwaltschaftlichen und richterlichen Dienst angepasst und unter Berücksichtigung der Veränderung und Erweiterung der Aufgaben im richterlichen und staatsanwaltschaftlichen Dienst fortentwickelt werden. Eine differenzierte, anforderungsorientierte Anpassung der R-Besoldung, welche zugleich motivationsfördernd wirkt, ist insbesondere im Wege der Hebung einzelner Stellen, konkret durch die Gewährung einer - ruhegehaltsfähigen - Amtszulage möglich und aus Sicht des Niedersächsischen Richterbundes auch notwendig.

Vor diesem Hintergrund ist das Stellenhebungskonzept des Niedersächsischen Richterbundes entwickelt worden. Sie finden es nebenstehd als Download.


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