Mitgliederinformation vom 20.07.2009: Widerspruch gegen die Festsetzung der Besoldung ab 01.03.2009

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Liebe Kolleginnen und Kollegen,

mit dem Gesetz über die Anpassung der Besoldung und der Versorgungsbezüge vom 14. Mai 2009 sind unsere Bezüge - rückwirkend ab dem 01.03.2009 - erhöht worden. Die Erhöhung um 20,00 € und die darauf aufsetzende lineare Erhöhung um 3 % kann jedoch nur als völlig unzureichend bezeichnet werden. Der Niedersächsische Richterbund ist auch nach der erfolgten Besoldungserhöhung der Auffassung, dass die in Niedersachsen gewährte Besoldung der Staatsanwältinnen, Staatsanwälte, Richterinnen und Richter zu niedrig ist und gegen das Gebot der amtsangemessenen Besoldung verstößt. Da der Versuch des Niedersächsischen Richterbundes, eine verfassungsgemäße Besoldung auf dem Verhandlungswege zu erreichen, damit ohne Erfolg geblieben ist, werden wir nunmehr - wie bereits angekündigt - gegen die ab dem 01.03.2009 gewährte Besoldung insgesamt vier Musterklagen erheben und diese erforderlichenfalls bis zum Bundesverfassungsgericht durchführen.

Sollten unsere Musterklagen Erfolg haben und die Verfassungswidrigkeit der Höhe der Besoldung festgestellt werden, kommt die Nachforderung des verfassungswidrig nicht gezahlten Teiles der Bezüge für den zurückliegenden Zeitraum in Betracht. Einen solchen Nachforderungsanspruch wird jedoch nur derjenige geltend machen können, der rechtzeitig gegen die seit dem 01.03.2009 gewährte Höhe der Besoldung Widerspruch eingelegt hat. Rechtzeitig bedeutet in diesem Zusammenhang, dass der Anspruch auf Zahlung höherer Besoldung jeweils im laufenden Haushaltsjahr (Kalenderjahr) bei der Besoldungsbehörde geltend gemacht werden muss. Aus diesem Grunde empfehle ich, gegen die Besoldungsfestsetzung ab dem 01.03.2009 - in der Regel mitgeteilt mit den Besoldungsbescheiden für Juni oder Juli 2009 - Widerspruch einzulegen.

Mit dem Niedersächsischen Landesamt für Bezüge und Versorgung ist eine Musterklagevereinbarung geschlossen worden. Aufgrund dieser Vereinbarung werden die Widerspruchsverfahren auf entsprechenden Antrag hin automatisch ruhend gestellt, bis unsere Musterverfahren abgeschlossen sind.

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Wir sind nunmehr damit befasst, die Musterklägerinnen und -kläger auszuwählen und gehen davon aus, dass die ersten Musterklagen im Herbst dieses Jahres bei den Verwaltungsgerichten anhängig gemacht werden können. Ich werde Sie über die weitere Entwicklung auf dem Laufenden halten.

Mit freundlichen Grüßen
Frank Bornemann

Nachtrag auf Grund der weiteren Mitgliederinformationen vom 08. und 09.12.2009

Das Formular zum Widerspruch gegen die Festsetzung der Besoldung ab dem 01. März 2009 finden Sie nebenstehend zum Download. Der bislang eingestellte Muster-Widerspruch wurde im Hinblick auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 14.10.2009 (BVerfG 2 BvL 13/08 u.a.) um den Antrag ergänzt, festzustellen, dass die gewährten Dienstbezüge nicht angemessen seien.

Diejenigen Kolliginnen und Kollegen, die bereits Widerspruch eingelegt haben, können gegenüber dem NLBV klarstellen, dass Gegenstand ihres eingelegten Widerspruchs nicht nur die Gewährung amtsangemessener Bezüge (rückwirkend zum 01.03.2009 und für die Zukunft) ist, sondern dass dieser zugleich auch den Antrag beinhaltet, festzustellen, dass die gewährten Dienstbezüge nicht angemessen seien. Ein Muster zur Klarstellung des Widerspruchs finden Sie ebenfalls nebenstehend zum Download.

Der engere Vorstand des NRB empfiehlt, die Klarstellung vorzunehmen.


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