Informationen zum Betreuungsrecht

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Das Be­treu­ungs­recht re­gelt, wie und in wel­chem Um­fang für eine hilfs­be­dürf­ti­ge Per­son vom Ge­richt eine Be­treue­rin oder ein Be­treu­er be­stellt wird. Unter wel­chen Vor­aus­set­zun­gen wird eine Be­treu­ung an­ge­ord­net? Wie wirkt sich eine Betreuung aus? Wel­che Auf­ga­ben hat ein Be­treu­er? Wie kann man für den Fall einer mög­li­chen ei­ge­nen Be­treu­ungs­be­dürf­tig­keit vor­sor­gen?

Broschüren über die Grundzüge des Betreuungsrechts und Informationen zur Vorsorgevollmacht haben das Bundesministerium der Justiz und das Niedersächsische Justizministerium herausgegeben.