Pressemitteilung vom 19.02.2016: Mindestlohn ist für herausgehobene Aufgaben schlicht unangemessen!

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Niedersächsischer Richterbund kritisiert Umgang der Landesregierung mit den Ergebnissen des Urteils des BVerfG vom 05.05.2015 zur Besoldung der Richter und Staatsanwälte

Zentrales Thema der seit heute in Lüneburg stattfindenden Landesvertreterversammlung des Niedersächsischen Richterbundes (NRB) ist die Besoldung der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in Niedersachsen.

"Das BVerfG hat in seiner Entscheidung vom 05.05.2015 zur Richterbesoldung nur die absolute, verfassungsmäßig gerade noch zulässige Untergrenze der Besoldung beschrieben, also gewissermaßen einen Mindestlohn für Richter bestimmt", erklärte Frank Bornemann, Landesvorsitzender des NRB. Das Bundesverfassungsgericht hat in diesem Urteil Voraussetzungen benannt, bei deren Vorliegen die Besoldung zu niedrig und nicht mehr amtsangemessen ist.

Der NRB hat hierzu ein auf Niedersachsen bezogenes finanzmathematisches Gutachten eingeholt. Dabei hat sich herausgestellt, dass die Richter- und Staatsanwaltsbesoldung in Niedersachsen nur gerade eben so nach den Kriterien des BVerfG noch einer amtsangemessenen Besoldung entspricht.

"Unverständlicher Weise hat die Landesregierung diesen auch ihr bekannten Umstand nicht zum Anlass genommen, zumindest moderate Änderungen in der Besoldung vorzusehen. Vielmehr ist man dort offenbar der Auffassung, ´gerade noch ausreichend´ sei für die Bezahlung der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte gerade gut genug" so Bornemann weiter. "Eine Besoldung knapp oberhalb des Mindestlohnes ist der Dritten Gewalt unwürdig! Eine derartige Richterbesoldung auf Mindestlohnniveau werden wir nicht hinnehmen!" so Bornemann.


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