Mitgliederinformation vom 17.03.2013: Übertragung des Tarifergebnisses für 2013

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Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die erste Stufe der Tarifeinigung im öffentlichen Dienst wird rückwirkend zum 1. Januar 2013 auf den Bereich der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte übertragen. Das bedeutet, dass die Grundgehaltssätze der R-Besoldung zum 1. Januar 2013 linear um 2,65% angehoben werden. Die hierdurch entstandene Differenz zu der bereits gezahlten Besoldung für die Monate Januar bis März wird wahrscheinlich durch eine Einmalzahlung ausgeglichen werden.

Die zur Umsetzung des Tarifabschlusses im Jahr 2013 erforderlichen Mehraufwendungen von 70 Mio. € will das Finanzministerium „innerhalb des Personalhaushaltes erwirtschaften“. Wir werden gegenüber dem Finanz- und dem Justizministerium klarstellen, dass eine „Gegenfinanzierung“ der Kosten für die Übertragung des Tarifergebnisses durch Stellenstreichungen von uns nicht hingenommen werden wird.

Die Übernahme der Tarifeinigung für das Jahr 2013 ist allerdings nicht ausreichend. Das Finanzministerium hat eine Entscheidung über die Umsetzung der Tarifeinigung für das Jahr 2014 im Rahmen der im Sommer 2013 stattfindenden Beratungen über den Haushaltsplan 2014 angekündigt. Dieser Finanzierungsvorbehalt ist vollkommen inakzeptabel. Die Umsetzung auch der zweiten Stufe der Tarifeinigung - nämlich die Erhöhung der Grundgehälter zum 1. Januar 2014 um weitere 2,95% - muss schon aufgrund des bestehenden Besoldungsrückstands eine Selbstverständlichkeit sein.

Hierfür und für den Einstieg in den Abbau des Besoldungsrückstands, der mit dieser sehr maßvollen Tariferhöhung keineswegs verringert worden ist, werden wir uns in unseren Gesprächen zur Haushaltsaufstellung 2014 sehr nachdrücklich einsetzen.

Mit herzlichen Grüßen aus dem für die Jahreszeit zu kalten Celle

Ihr
Frank Bornemann
Stellvertretender Vorsitzender


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