Beschluss der Landesvertreterversammlung zum Bereitschaftsdienst (01.03.2013)

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Auf der Landesvertreterversammlung des Niedersächsischen Richterbundes (NRB) am 01.03.2013 in Göttingen stellte RiAG Neubert, den Abschlussbericht der Arbeitsgruppe "Richterlicher Bereitschaftsdienst" vor. DirAG Böhm, der sowohl Mitglied in dieser Arbeitsgruppe als auch in der Arbeitsgruppe "Bereitschaftsdienst" der Pensenkommission war, ergänzte die Überlegungen zu einer neuen Bewertung des Bereitschaftsdienstes in PEBB§Y. Nach einer ausführlichen Diskussion fasste die Landesvertreterversammlung dann folgenden

Beschluss zum Bereitschaftsdienst:

•      Der von Richterinnen und Richtern, Staatsanwältinnen und Staatsanwälten geleistete Bereitschaftsdienst muss als Arbeitszeit anerkannt werden.

Der sich hieraus ergebende Personalmehrbedarf muss mit dem Ziel einer Belastung nach PEBB§Y 1,0 gedeckt werden.

•      Der richterliche Bereitschaftsdienst soll unter Berücksichtigung der individuellen Besonderheiten der Landgerichtsbezirke gebündelt werden.

Die Landgerichte und Oberlandesgerichte sollen hieran jedenfalls über die Zurverfügungstellung von Arbeitskraftanteilen beteiligt werden.

•      Der NRB fordert vermehrte Schulungsangebote für die Bearbeitung der im Bereitschaftsdienst vorkommenden Rechtssachen.

•      Der NRB fordert eine Verbesserung der sächlichen Ausstattung des Bereitschaftsdienstes.

•      Der NRB fordert die Vereinheitlichung der Tages- und Nachtzeit entsprechend § 758a Abs. 4 S. 2 ZPO.


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