Liebe Kolleginnen und Kollegen,
im September dieses Jahres habe ich Sie über einen Referentenentwurf des Bundesministeriums für Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) informiert, mit dem unter anderem der Richtervorbehalt bei der Anordnung der Entnahme von Blutproben zum Nachweis von Alkohol, Betäubungsmittel oder Medikamenten im Blut entfallen und diese Zuständigkeit vorrangig auf die Staatsanwaltschaft übertragen werden sollte. Während der Gesetzentwurf hierin eine „Stärkung der Stellung der Staatsanwaltschaft“ sah, hätte dies in der Praxis…
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