Verlauf des Probedienstes

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Der Probedienst dauert gem. § 10 Abs. 1 DRiG mindestens drei Jahre, maximal fünf Jahre (§ 12 Abs. 2 Satz 1 DRiG). Bei Anrechnung früherer beruflicher Tätigkeiten ist nach § 10 Abs. 2 DRiG eine Ernennung zum Richter auf Lebenszeit auch früher möglich.

Richter auf Probe beginnen in Niedersachsen ihren Dienst in der Regel entweder bei einem Landgericht oder einer Staatsanwaltschaft. Bei Letzterer führen sie die Amtsbezeichnung Staatsanwältin/Staatsanwalt wie die planmäßigen Kollegen auch, ansonsten die Amtsbezeichnung Richter/Richterin ohne Zusatz (§ 19a Abs. 3 DRiG). Bei einem Einsatz an einem Landgericht sollen die Proberichter nach Maßgabe der gegebenen Möglichkeiten zunächst in möglichst geringem Umfang als Einzelrichter eingesetzt werden. Hierdurch soll ihnen Gelegenheit gegeben werden, bei erfahrenen Kollegen Einblicke in den Verhandlungsstil zu gewinnen und erste Erfahrungen mit Verhandlungssituationen zu sammeln, bevor sie selbst mit der Leitung von Verhandlungen betraut werden.

Ein erster richterlicher Einsatz bei einem Amtsgericht soll nach Möglichkeit unterbleiben. Lässt sich dieser nicht vermeiden, so ist dafür Sorge zu tragen, dass der Einsatz durch geeignete Maßnahmen des Personalentwicklungskonzepts (vgl. die nachfolgenden Seiten) flankiert wird. Beim Amtsgericht sollen Proberichter im Schwerpunkt im Zivil- und Strafrecht eingesetzt werden. Ein Einsatz als Familienrichter soll in den ersten drei Proberichterjahren nach Möglichkeit unterbleiben.

Im Gegensatz zu anderen Bundesländern ist es in Niedersachsen üblich, dass Proberichter sowohl bei Amts- und Landgerichten als auch bei Staatsanwaltschaften eingesetzt werden. Die Ge­schäftsverteilung im Einzelnen erfolgt durch das Präsidium des jeweiligen Gerichts (§§ 21a ff. GVG) beziehungsweise den Leiter der Staatsanwaltschaft.

In der Sozialgerichtsbarkeit soll Proberichtern die Möglichkeit gegeben werden, eine mehrwöchige spezielle Einarbeitungsphase zu absolvieren. Auf die näheren Einzelheiten hierzu soll an dieser Stelle nicht eingegangen werden. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den Ansprechpartner in Ihrem Gericht. In der Arbeitsgerichtsbarkeit ist ein Einsatz von Proberichtern an verschiedenen Arbeitsgerichten vorgesehen.

Der idealtypische Verlauf in der ordentlichen Gerichtsbarkeit mit einer jeweils einjährigen Verwendung bei einem Landgericht, einem Amtsgericht und einer Staatsanwaltschaft ist heute die Ausnahme geworden. Da nur Proberichter kurzfristig versetzt werden können, sind Sie „Verschiebungsmasse“. Je nach Bedarf werden Sie in unterschiedlichen Rechtsgebieten pensionierte, abgeordnete oder erkrankte Kollegen vertreten. Dabei wird die landgerichtliche Station eher kurz sein und die anderen Stationen eher länger dauern. Sie müssen unabhängig von Ihren späteren Tätigkeitsvorstellungen auch damit rechnen, bei mehreren Amtsgerichten verwendet oder mehrmals einer Staatsanwaltschaft zugewiesen zu werden.

Eine Verplanung nach nur drei Jahren ist jedenfalls für die begehrteren Stellen bei den Landgerichten oder in größeren Städten gegenwärtig nicht wahrscheinlich. Freie Planstellen werden in der Niedersächsischen Rechtspflege (Nds. Rpfl.) ausgeschrieben, die bei allen Justizbehörden vorgehalten wird. Die formellen Einzelheiten der Bewerbung um eine Planstelle waren in der AV vom 16. Juni 1993 (Nds. Rpfl. 1993, 229) geregelt.

Die AV ist inzwischen außer Kraft getreten, kann aber weiterhin als Richtschnur dienen. Weitere Hinweise finden sich unter anderem auf der Homepage des OLG Celle unter "Informationen" in der Rubrik "Berufe/Ausbildung". Vor einer Bewerbung ist die Vorstellung bei dem Land- oder Amtsgerichtspräsidenten bzw. Leitenden Oberstaatsanwalt, in dessen Bezirk die Stelle besetzt werden soll, sinnvoll.

Der Richterbund, der erfolgreich den früheren Besoldungsabschlag für Proberichter bekämpft hat, setzt sich auch weiter für eine Verbesserung der dargestellten unbefriedigenden Situation der Proberichter ein. So richtig es ist, dass Sie als Proberichter staatsanwaltschaftliches, land- und amtsgerichtliches Arbeiten kennen lernen und Ihre Fähigkeiten in unterschiedlichen Rechtsgebieten zeigen sollen und sich Ihr Einsatz auch nach dem teilweise kurzfristig auftretenden Bedarf der einzelnen Gerichte oder Staatsanwaltschaften richten muss, so wenig kann es richtig sein, dass engagierte junge Richter mit einer Vorlauffrist von wenigen Wochen Tätigkeitsfeld und Einsatzort mehrfach wechseln müssen. Überlange Probedienstzeiten sind der Lebensplanung des/der Einzelnen auch nicht gerade zuträglich. Positiv wird sich hoffentlich das in einigen Landgerichtsbezirken des OLG-Bezirks Celle erprobte Modell einer "festen" Zuweisung von Proberichtern zu einem Landgerichtsbezirk auswirken, wie es in etwas anderer Form im kleineren OLG-Bezirk Braunschweig schon lange üblich ist.

Personalentwicklungskonzept

Vor dem Hintergrund, dass das Personal die wichtigste Ressource der Justiz ist und die Justiz in Zeiten knapper personeller Ausstattung, wachsender Aufgaben und neuen Anforderungen heute und in Zukunft vor großen Herausforderungen steht, hat das Niedersächsische Justizministerium mit Vertretern der Gerichtszweige, der Staatsanwaltschaften und der Richtervertretungen ein „Personalentwicklungskonzept in der niedersächsischen Justiz“ entwickelt. Unter Personalentwicklung versteht man systematisch gestaltete Prozesse, die es ermöglichen, das Leistungs- und Lernpotenzial von Mitarbeitern zu erkennen, zu erhalten und in Abstimmung mit dem Einsatzbedarf verwendungs- und entwicklungsbezogen zu fördern.

Dieses umfangreiche Konzept beinhaltet auch ein „Allgemeines Personalentwicklungskonzept für Proberichterinnen und Proberichter“. Damit soll

-        durch geeignete Maßnahmen ein gezielter Einstieg in das Berufsleben und eine persönliche Integration in die Beschäftigungsbehörde ermöglicht,

-        durch Aufzeigen beruflicher Perspektiven und persönlicher Entwicklungsmöglichkeiten die weitere Entwicklung und Qualifizierung unterstützt,

-        die Motivation, Arbeitszufriedenheit und das berufliche Engagement erhalten und gefördert sowie

-        die durch das Anforderungsprofil erfassten Eigenschaften der Proberichter insgesamt gestärkt werden.

Die Instrumente der Personalentwicklung gliedern sich in

a)     Maßnahmen der unmittelbaren Einführungsphase, durch die eine schnellere fachliche und soziale Integration stattfinden soll. Hier seien

o   die gerichts- bzw. behördeninterne Einführungsphase von ein bis zwei Tagen, in denen sich der Proberichter mit dem neuen Arbeitsplatz und der Arbeitsumgebung bekannt machen soll,

o   die Informations- bzw. Begrüßungsmappe, die notwendigen Informationen für den neuen Arbeitsplatz enthalten soll,

o   die Entlastungsphase, wonach die Proberichter nach Maßgabe des durch die Gerichte und Behörden Leistbaren in den ersten ein bis maximal sechs Monaten nach ihrer Ernennung um einen Anteil von bis zu 50 % entlastet werden sollen und

o   die „Checkliste“, in der die für den jeweiligen Geschäftsbereich bestehenden Maßnahmen enthalten sein sollen, erwähnt.

b)     Sonstige Instrumente der Personalentwicklung:

Dahinter verbergen sich diverse Maßnahmen, die die Proberichter durch die Zeit bis zur planmäßigen Anstellung begleiten sollen. Hier seien beispielhaft erwähnt:

o    die Förderung- und Feedbackgespräche, die in den ersten drei Jahren in einem regelmäßigen Turnus stattfinden;

o    die Intervision, als auf dem Prinzip der Freiwilligkeit und Vertraulichkeit beruhende kollegiale Beratungsform, die u.a. das Auftreten in der mündlichen Verhandlung im Focus hat und durch die Proberichter die Möglichkeit bekommen sollen, die mündliche Verhandlung von Intervisoren zu besuchen. Andererseits können sie auf Wunsch auch ihrerseits durch einen ausgewählten Intervisor in der mündlichen Verhandlung/ Sitzungsdienst aufgesucht werden. Im Anschluss soll ein Feedbackgespräch stattfinden, dessen Inhalt vertraulich bleibt und keinen Eingang in die Beurteilung finden darf;

o    das Mentoring, das den Einsatz einer erfahrenen Person, die ihr Wissen und ihre Fähigkeiten dem Proberichter zur Verfügung stellt, bezeichnet. Die Erkenntnisse aus dem Mentoring dürfen nicht in die Beurteilung einfließen. Mentor und Mentee sollen ein auf Freiwilligkeit und Vertraulichkeit der Maßnahme basierendes persönliches Verhältnis aufbauen;

o    die Gegenzeichnung bei den Staatsanwaltschaften und die Fach- und Methodenfortbildung. Die Fachfortbildung findet auf der Grundlage des „Konzepts zur Neustrukturierung der Fortbildung in der Niedersächsischen Justiz“ statt. Dieses Konzept sieht eine spezifische Berufseinstiegsfortbildung vor, die eine bedarfsgerechte Vermittlung von Methoden- und Fachwissen für den jeweiligen Arbeitsplatz gewährleistet. Proberichter sollen die Gelegenheit erhalten, innerhalb der ersten drei Monate nach Dienstantritt bzw. Dezernatswechsel geeignete mehrtägige Fortbildungsveranstaltungen zu besuchen, die nach Möglichkeit inhaltlich dem jeweils von ihnen zu bearbeitenden Dezernat entsprechen.

Das vollständige Personalentwicklungskonzept finden Sie (Stand 06.10.2020) auf der Homepage des Niedersächsischen Justizministeriums unter „Themen“ in der Rubrik „Personal, Haushalt, Organisation, Sicherheit, IT“.

Der NRB wird die Ausgestaltung des Probediensts weiter kritisch begleiten.

Fragen Sie auch ruhig nach Gründen für Ihre Versetzung und sprechen Sie, auch gegenüber Behördenleitern, Ihre Vorstellungen und Wünsche an. Persönliche Hinderungsgründe (Krankheit, besondere familiäre Verpflichtungen, keine Fahrerlaubnis o. Ä.) sollten Sie frühzeitig mitteilen.


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