Pressemitteilung vom 03.05.2018 zum Tod von Generalbundesanwalt a.D. Harald Range

© Peter Kirchhoff / pixelio.de

Mit tiefer Bestürzung haben wir von dem Tod unseres langjährigen Mitglieds Generalbundesanwalt a.D. und Generalstaatsanwalt a.D. Harald Range erfahren.

Harald Range war seit 1975 in der niedersächsischen Justiz in vielen Positionen tätig und bekleidete zuletzt bis zum Jahr 2011 das Amt des Generalstaatsanwalts in Celle, bevor er zum Generalbundesanwalt berufen wurde.

Harald Range hat die Anliegen des Niedersächsischen Richterbundes (NRB) stets unterstützt und zeigte durch seine regelmäßige Teilnahme an unseren Veranstaltungen seine Verbundenheit auch noch nach seiner Ernennung zum Generalbundesanwalt. Seine Erfahrung und seine Denkanstöße werden uns fehlen.

Unsere Gedanken sind bei seiner Frau und seinen Kindern. Wir werden sein Andenken bewahren.


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