Auf der Landespressekonferenz verteilte Information (26.10.2012)

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Sicherheit in Gerichten und Staatsanwaltschaften

Gewaltakte gegen Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sind in der Bundesrepublik Deutschland nicht an der Tagesordnung, dennoch kommen sie immer wieder vor. Auch gegenüber anderen Personen kommt es in deutschen Gerichten zu Gewaltausbrüchen. Fast immer kommen sie unerwartet ohne vorherige Anhaltspunkte.

Besonders in Erinnerung sind die Tötungsdelikte vom 7. April 2009 im Landgericht Landshut, vom 1. Juli 2009 im Landgericht Dresden und vom 11. Januar 2012 im Amtsgericht Dachau.

Aber auch in Niedersachsen gab es bereits besonders hervorzuhebende Vorkommnisse:

Am 14. April 1994 wird im Landgericht Hannover gegen acht Türken verhandelt, die während eines Familienstreits einen Landsmann erschossen haben sollen. In einer Verhandlungspause werden von einem 25-Jährigen aus der Familie des Opfers mehrere Schüsse auf einen Verwandten der Angeklagten abgefeuert. Dieser wird nur leicht am Arm verletzt. Der Täter wird von Justizwachtmeistern überwältigt.

Am 24. Februar 1998 verletzt in Aurich ein 47-jähriger Angeklagter den Oberstaatsanwalt Horst Schmidt durch zwei Revolverschüsse schwer. Nach zwei weiteren Schüssen in Richtung auf die Zuschauer tötet sich der Mann selbst. Der Angeklagte stand gemeinsam mit seiner 42 Jahre alten Ehefrau wegen Menschenhandels und Förderung der Prostitution vor Gericht.

Am 17. November 1998 erschießt im Amtsgericht Braunschweig eine 43-jährige Türkin unmittelbar nach einer einvernehmlichen Scheidung ihren Ehemann im Treppenhaus. Anschließend lässt sie sich vor Ort widerstandslos von der Polizei festnehmen.

Am 15. September 2008 wird im Amtsgericht Hameln ein auf dem Flur wartender Zeuge von hinten von einer männlichen Person angegriffen. Der Zeuge flüchtet in einen Sitzungssaal, in der gerade eine Strafverhandlung stattfindet. Der Zeuge zieht ein Pfefferspray aus seiner Tasche und sprüht in Richtung des Angreifers. Aus dem Zuschauerraum wird ein Schuss mit einer Gaspistole abgefeuert. 17 Personen werden in Atmung und Sicht nicht unerheblich beeinträchtigt. Ein eingreifender Justizwachtmeister bricht sich bei dem anschließenden Gerangel den Finger. Im Sitzungssaal wird zudem ein Kurzschwert gefunden.

Eine umfassende Zusammenstellung finden Sie auf der Homepage des NRB
www.nrb-info.de/main/view/article/chronic-entwurf/8/topic/108/ .

Waffen und andere gefährliche Gegenstände gehören nicht an einen Ort, an dem Parteien gewaltfrei ihre Konflikte lösen sollen und an dem Recht gesprochen wird, um streitende Parteien zu befrieden. Es ist erschreckend zu beobachten, dass die zunehmende Bereitschaft, Konflikten mit Gewalt zu begegnen immer häufiger auch in den Gerichten ausgelebt wird. Auch eine Hemmschwelle, seinem Unmut über eine Entscheidung mit Gewalt Ausdruck zu verleihen, ist gegenüber denen, die beruflich für diesen Rechtsstaat eintreten, nicht mehr vorhanden.

Der NRB fordert deshalb von der Landesregierung, die Bereitstellung der sächlichen und personellen Mittel für tägliche, generelle Zugangskontrollen in allen Gerichten und Staatsanwaltschaften.

Sicherheit ist nicht teilbar. Die Zugangskontrollen können nicht beschränkt werden auf einzelne Arbeitstage, einzelne Justizstandorte oder einzelne Gebäude. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Justiz und alle Rechtssuchenden haben den gleichen Anspruch auf Sicherheit in den Gerichten und Staatsanwaltschaften.


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