Rechtsschutzversicherung

© Stihl024 / pixelio

Ein umfassender beruflicher Rechtsschutz, sowohl gegenüber dem Dienstherrn als auch gegenüber Dritten erweitert um einen Privatrechtsschutz ist auch für Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sinnvoll.

Der Deutsche Richterbund (DRB) hat für seine Mitglieder mit der ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG besondere Konditionen ausgehandelt. Die Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Antragsformular und der Übersicht aus der Informationsbroschüre des DRB.

Soweit nach dem Antrag auf Abschluss einer Rechtsschutzversicherung Vertragsgrundlage auch der Rahmenvertrag mit dem DRB werden soll, liegen dem Niedersächsischen Richterbund (NRB) dazu keine ergänzenden Informationen vor. Soweit dieser von Interessenten im Einzelfall angefordert wurde, haben diese den Rahmenvertrag weder von der ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG noch vom DRB erhalten.

Prüfen Sie, wie viel Sie persönlich sparen können!

Jedes Mitglied sollte einmal die Beiträge für die eigene Rechtsschutzversicherung mit dem Angebot der ROLAND Rechtsschutz vergleichen.

Und wie melden Sie sich an?

Das Antragsformular können Sie nebenstehend herunterladen. Füllen Sie es aus und reichen Sie es bei der oder dem Vorsitzenden Ihrer Bezirks- oder Fachgruppe ein. Diese oder dieser wird Ihren Antrag mit einer Bestätigung Ihrer Mitgliedschaft an die Geschäftsstelle des NRB weiterleiten. Die Geschäftsstelle ergänzt die Rubrik „Stempel Bestätigung Richterbund“ im Antrag und übersendet diesen an die ROLAND Rechtsschutz. Nur Ihr Vorname und Name werden vom NRB in einer Liste erfasst, damit der Vorgang von uns gegebenenfalls nachvollzogen werden kann.


Berufseinsteiger