Pressemitteilung vom 16.09.2022 - Sonderurlaub für alle, die im Zuge der Strafverfolgung intensiv mit Kinder- und Jugendpornografischen Bild- und Videodateien befasst sind

Richterbund fordert, Staatsanwält:innen und Richter:innen bei der Novelle der Sonderurlaubsverordnung nicht zu vergessen

Ebenso wie die Gewerkschaft der Polizei (GdP) begrüßt der Niedersächsische Richterbund (NRB) die Ankündigung des Innen- und des Finanzministers, dass Polizeibeschäftigte, die sich im Rahmen von Ermittlungen Bild- und Videodateien mit Darstellungen von sexuellem Missbrauch von Kindern und Jugendlichen ansehen müssen, künftig vier Tage Sonderurlaub erhalten.

"Bei der Änderung der Sonderurlaubsverordnung dürfen Staatsanwälti:innen und Richter:innen nicht vergessen werden. Gerade die Kolleginnen und Kollegen, die in der Zentralstelle für die Bekämpfung gewaltdarstellender, pornografischer oder sonst jugendgefährdender Schriften tätig sind, sind ebenso wie die Kolleginnen und Kollegen der Polizei einen Großteil Ihrer Arbeitszeit extrem belastenden Eindrücken ausgesetzt. Diese besondere psychische Belastung erfordert eine längere Regenerationszeit, um dauerhaft keinen gesundheitlichen Schaden zu nehmen," erklärte der Vorsitzende des NRB, Frank Bornemann.

"Es wird bei der Novellierung der Sonderurlaubsverordnung darauf ankommen, eine Formulierung zu finden, bei der alle Kolleginnen und Kollegen, die sich im Zuge der extrem wichtigen Strafverfolgung mehr als nur gelegentlich mit kinder- und jugendpornografischem Bild- und Videomaterial auseinander zu setzen haben, von der Zuerkennung von vier Tagen Sonderurlaub profitieren. Dies sind Richter:innen und Staatsanwät:innen abhängig von ihrem jeweiligen EInsatzgebieten ebenso wie Polizeibeamt:innen" betonte Bornemann weiter.


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