Neue Stellen für die Justiz! - Mitgliederinformation zum Nachtragshaushalt 2018 (31.01.2018)

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Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die neue Landesregierung hat sich in ihrem Koalitionsvertrag zum Ziel „Pebb§y 1.0“ bekannt. Die zur Erreichung dieses Ziels notwendigen Stellen sollen mit einem Stufenplan sukzessive geschaffen werden, wobei die ersten 50 Stellen für Richter und Staatsanwälte bereits im Jahr 2018 bereitgestellt werden sollten.

Wie Sie wissen ist die Verankerung von Pebb§y 1.0 und der stufenweise Abbau unseres Personalfehlbestandes im Koalitionsvertrag nicht zuletzt auf unsere unermüdliche Überzeugungsarbeit hinsichtlich der Notwendigkeit der Beseitigung unserer Überlastung gegenüber den politischen Parteien, aber auch auf unsere diesbezügliche Öffentlichkeitsarbeit in den Medien zurückzuführen.

Nach der Vorlage des ersten Entwurfs des Nachtragshaushaltes, in dem die 50 Stellen für Richter und Staatsanwälte für das Jahr 2018 nicht enthalten waren, ist von einigen Kolleginnen und Kollegen die Befürchtung geäußert worden, die Justiz werde entgegen anderslautenden Ankündigungen die dringend benötigten Stellen im Jahr 2018 nicht erhalten und damit – im Gegensatz zur Polizei und zum Kultusbereich – leer ausgehen. Grundsätzlich kann ich diese Bedenken verstehen, haben wir doch in der Vergangenheit viel zu oft miterleben müssen, dass unsere berechtigten Personalforderungen von den früheren Landesregierungen nicht oder nur sehr unzureichend berücksichtigt worden sind.

Doch dieses Mal wird es anders sein. Wir haben nach der Vorlage des ersten Entwurfs des Nachtragshaushaltes mit großem Engagement und Nachdruck in einer Vielzahl von Gesprächen daran gearbeitet, dass am Ende der Haushaltsberatungen ein Nachtragshaushalt beschlossen wird, der unseren berechtigten Personalforderungen Rechnung trägt. Unsere Bemühungen waren (weitgehend) erfolgreich: Die CDU-Fraktion hat heute erklärt, dass in Niedersachsen 250 Richter und Staatsanwälte fehlen und in einem ersten Schritt 40 zusätzliche Planstellen für Richter und Staatsanwälte in den Nachtragshaushalt für 2018 aufgenommen werden.

Zusammen mit der bereits im bestehenden Haushalt im Jahr 2018 vorgesehenen Verstärkung werden wir somit ca. 60 zusätzliche Stellen für Richterinnen, Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erhalten. Dies ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung – doch weitere müssen folgen. Wir setzen uns daher für die Aufnahme des Stufenplans für die Verstärkung der Justiz in die mittelfristige Finanzplanung (MiPla) des Landes Niedersachsen und im Rahmen der Haushaltsaufstellung für das Jahr 2019 für die Schaffung von mindestens 50 (weiteren) zusätzlichen Stellen für Richter und Staatsanwälte ein.

Nach dem gegenwärtigen Stand der Dinge, insbesondere nach dem Inhalt der bisher geführten Gespräche, bin ich durchaus zuversichtlich, dass wir unser Ziel erreichen können.

Mit herzlichen kollegialen Grüßen
Frank Bornemann 


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