Die R-Besoldung im bundesweiten Mehrjahresvergleich (06.2015)

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Die Besoldungssituation der Richterinnen und Richter sowie der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in Niedersachsen hat sich im Jahr 2014 weiter verschlechtert.

Zuletzt habe ich im Mitteilungsblatt des Niedersächsischen Richterbundes (NRB) vom Juli 2014 die Besoldungsentwicklung aufgrund der vom Deutschen Richterbund (DRB) seit 2008 veröffentlichten Zahlen speziell für Niedersachen näher betrachtet. Nunmehr habe ich die Berechnungstabellen mit den vom DRB für 2014 erhobenen Zahlen fortgeschrieben.

Verglichen wird jeweils das Bruttogehalt
- R1, 27 Jahre, ledig, keine Kinder (Fallgruppe 1),
- R1, 35 Jahre, verheiratet, 2 Kinder (Fallgruppe 2),
- R2, 45 Jahre, verheiratet, 2 Kinder (Fallgruppe 3),
- R1 Endstufe, verheiratet, 2 Kinder (Fallgruppe 4) und
- R2, Endstufe, verheiratet, 2 Kinder (Fallgruppe 5).

Die Spanne zwischen der besten und der schlechtesten Besoldung ist noch größer geworden. In der Fallgruppe 1 sind es jetzt bereits 834,90 € (2013: 776,57 €) und in der Fallgruppe 5 sogar 853,75 € (2013: 796,14 €).

Für Niedersachsen ist der Abstand zur besten Besoldung – mit Ausnahme der Fallgruppe 2 – weiter angestiegen. In der Fallgruppe 1 sind es jetzt bereits -12,2 % (2013: -10,6 %) und in den Fallgruppen 3 bis 5 sind es jeweils -6,9 % (2013: -5,6 %).

Auch der Blick auf unsere Nachbarbundesländer Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen ist ernüchternd. 2013 zahlte Niedersachsen in 30 von 45 Positionen der Fallgruppen 1 bis 5 besser als seine Nachbarbundesländer. 2014 liegt Niedersachsen nur noch in 15 der 45 Vergleichspositionen vorn.

Nunmehr wird der NRB die vom Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 5. Mai 2015 aufgestellten Parameter mit Zahlen aufbereiten und entsprechend den Ergebnissen die Musterklagen zur amtsangemessenen Besoldung begründen.

Die Tabellen finden Sie nebenstehend zum Download.

Armin Böhm
Direktor des Amtsgerichts i.R.


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