Wahlen zu den Richtervertretungen der niedersächsischen Sozialgerichtsbarkeit am 10.12.2015

© Holger Lang / pixelio.de

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

 

die Kandidatinnen und Kandidaten, die sich Ihnen hier für die Wahlen zum Hauptrichterrat und Präsidialrat der niedersächsischen Sozialgerichtsbarkeit vorstellen, repräsentieren die gesamte Richterschaft der Sozialgerichtsbarkeit - vom Proberichter bis zum Vorsitzenden Richter am LSG. Dadurch verkörpern sie zugleich jene Verbindung von Erfahrung und neuen Ideen, die für eine erfolgreiche Arbeit in beiden Gremien unerlässlich ist.

So unterschiedlich der persönliche und berufliche Werdegang der Kandidatinnen und Kandidaten ist; gemeinsam ist ihnen die Bereitschaft, sich für uns alle einzusetzen. Gemeinsam ist ihnen auch, dass sie Mitglieder eines starken Berufsverbandes sind und daher Ihre Interessen, insbesondere auch gegenüber dem Justizministerium, besonders wirksam vertreten können. Dies gilt für die Wahrnehmung der Mitbestimmungsrechte im Hauptrichterrat ebenso wie für die Mitwirkung bei Personalentscheidungen im Präsidialrat.

Wie die letzten Jahre gezeigt haben, ist für eine effektive Durchsetzung der Mitbestimmungsrechte zwingend die Zusammenarbeit mit den Hauptrichterräten der anderen Gerichtsbarkeiten, insbesondere mit dem der ordentlichen Gerichtsbarkeit, erforderlich. Denn viele Veränderungen unserer Arbeitsbedingungen (etwa die Einrichtung eines Richterwahlausschusses, die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte) beschränken sich nicht auf die Sozialgerichtsbarkeit. Hier zahlt sich aus, dass der BNS als Fachgruppe im Niedersächsischen Richterbund (NRB) sowie als Mitgliedsvereinigung des Bundes Deutscher Sozialrichter (BDS) mit dem Deutschen Richterbund (DRB) als Dachorganisation einen starken Rückhalt hat. Durch den Kollegen Hübschmann ist der BNS zudem im geschäftsführenden Vorstand des NRB ständig vertreten.

Nicht zuletzt dieser engen Verbundenheit ist es im Übrigen zu verdanken, dass in den letzten Jahren auch der Hauptrichterrat der ordentlichen Gerichtsbarkeit stets eine personelle Verstärkung der Sozialgerichtsbarkeit unterstützt hat, wie zuletzt die zusätzlichen 10 Stellen für den Bestandsabbau zeigen. Schaffen Sie daher, durchaus auch im wohlverstandenen eigenen Interesse, eine möglichst breite Basis für die weitere erfolgreiche Zusammenarbeit mit den Richtervertretungen der anderen Gerichtsbarkeiten, indem sie die Kandidatinnen und Kandidaten des BNS wählen.

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, tun Sie etwas für sich und für uns alle – geben Sie Ihre Stimme den Kandidatinnen und Kandidaten des BNS.

 

Herzliche Grüße

 

Peter Taubert

Paul Georg Hess

Matthias Beckmann

Nicole Grobrügge


Weitere Daten
zu diesem Artikel:
Downloads:

Wahlflyer BNS 2015 (1 MB)