Stellungnahme zum Entwurf eines Niedersächsischen Gesetzes zur amtsangemessenen Alimentation

Der Entwurf eines Gesetzes zur amtsangemessenen Alimentation sieht verschiedene, zum Teil kleinschrittige Verbesserungen im Bereich der Besoldung vor. Der Gesetzgeber verfehlt jedoch mit dem vorgelegten Entwurf sein erklärtes Ziel, die Besoldung in Niedersachsen nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts verfassungsgemäß auszugestalten, bei weitem. Die im Entwurf gewählte Lösung, die Gewährung von Familienzuschlägen und Familienergänzungszuschlägen, kann nur als absolute Minimallösung angesehen werden und führt im Ergebnis zu einer Verzerrung der Besoldungstabelle. Insgesamt erachten wir die geplante Neuregelung als verfassungswidrig.

 

Eine detaillierte Mitgliederinformation zum Thema Besoldung ist in Vorbereitung und wird voraussichtlich im September versandt werden.