Mit dem Entwurf eines Gesetzes über die Anpassung der Besoldung im Jahr 2022 will die Landesregierung den Tarifabschluss für die Angestellten im öffentlichen Dienst auch für Richterinnen, Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälten übernehmen. Die Besoldung und die Versorgungsbezüge sollen zum 1. Dezember 2022 um 2,8 % erhöht werden. Wir erachten die vorgeschlagene Regelung für unzureichend und weisen nachdrücklich auf die zu niedrige und damit verfassungswidrige Besoldung in Niedersachsen hin.