Die Landtagsfraktionen der SPD und der CDU haben einen Entschließungsantrag eingebracht, mit dem das Ziel verfolgt wird, dass die Landesregierung sich im Bundesrat dafür einsetzt, dass der Zuständigkeitsstreitwert für die Zuständigkeit der Amtsgerichte auf 7.500 € heraufgesetzt wird. Zwar ist eine Veränderung des Zuständigkeitsstreitwertes alleine aus Gründen der seit 1993 eingetretenen Inflation überfällig, wir halten aber eine differenziertere Betrachtungsweise der Abgrenzung der Zuständigkeiten der Amtsgerichte und der Landgerichte für erforderlich. Wir erachten es ferner für fraglich, dass durch die Veränderung des Zuständigkeitsstreitwert an den Landgerichten in nennenswertem Umfang Personal zur Verstärkung des Strafbereichs freigesetzt wird.