Proberichter(in) beim Amtsgericht

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Zum Amtsgericht werden Sie im Regelfall erst nach einer oder mehrerer vorheriger Stationen bei Landgericht oder Staatsanwaltschaft versetzt werden. Das ist auch sinnvoll, denn am Amtsgericht sind Sie noch viel stärker auf sich allein gestellt.

Bei kleineren Amtsgerichten gibt es möglicherweise auch keine Kollegin oder keinen Kollegen, der ähnliche Zuständigkeiten wie Sie selbst hat, so dass es auch mit dem Fragen schwieriger wird.

Die ersten Tage

Sofern Sie zu einem kleineren Amtsgericht versetzt wurden, sollten Sie sich bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vorstellen. Ein solcher Kontakt wird von allen dankend angenommen und sehr positiv bewertet; er trägt zu einem guten Betriebsklima und zur Motivation bei. Lassen Sie sich täglich auf Ihrer Geschäftsstelle blicken und scheuen Sie sich nicht, mal hier oder da ein kleines Späßchen einzustreuen. Die Geschäftsstellen der Amtsgerichte sind in aller Regel hoch belastet, häufig sind dort junge Auszubildende oder frisch examinierte Mitarbeiter im Einsatz, die teilweise wirklich in den Aktenbergen ertrinken.

Der Richter als ”Funktionsvorgesetzter” kann durch Freundlichkeit und Offenheit viel vom Druck und aufkommenden Frust nehmen und einen wesentlichen Teil zu einer entspannten Arbeitsatmosphäre beitragen. Seien Sie nie ungeduldig. Hektik führt zu Verkrampfung und Unsicherheit bei den Mitarbeitern, auf deren Mithilfe Sie angewiesen sind. Nichts erleichtert Ihnen beim Amtsgericht die Arbeit mehr, als eine „rund” laufende Geschäftsstelle, die so selbstständig wie möglich ohne richterliche Verfügungen arbeitet. Erklären Sie lieber einmal mehr und loben Sie, so oft es geht.

Die Besonderheiten des amtsrichterlichen Dezernats

Die Bearbeitung der Akten unterscheidet sich beim Amtsgericht grundsätzlich nicht von der Arbeitsweise beim Landgericht.

Der wesentliche Unterschied in der Arbeitsweise ergibt sich aus der Anzahl der zu bearbeitenden Vorgänge. Die anfallende große Masse an Vorgängen muss zeitnah mit gutem Ergebnis bewältigt werden. Die einzelnen Akten können hier nicht mit dem Zeitaufwand bearbeitet werden, der beim Landgericht oder gar beim Oberlandesgericht zur Verfügung steht.

Immerhin gibt es gerade für die amtsrichterlichen Arbeitsbereiche umfangreiche Softwareprogramme, die gegenwärtig auf der Basis von Microsoft Windows arbeiten und unter Verwendung des jeweiligen Rubrums den schnellen Zugriff auf die wichtigsten Formulare ermöglichen. Sie sollten sich mit der zur Verfügung stehenden Software schnell vertraut machen. Die Geschäftsstellen sind fast ausschließlich auf die Arbeit mit diesen Programmen eingestellt.

Eigene Formulare oder aufwendige handgeschriebene Verfügungen in den Akten sind mehr und mehr “out”.

Dass es dort, wo das Gesetz keinen Protokollführer zwingend vorschreibt, in der amtsrichterlichen Praxis auch keinen Protokollführer mehr gibt, dass also ausschließlich das Diktiergerät zum Einsatz kommt, versteht sich von selbst.

Entscheidungssammlungen finden Sie bei den Amtsgerichten nicht. Die Koordination zwischen den verschiedenen Abteilungen würde zu viel Zeit in Anspruch nehmen. Bei gängigen Rechtsproblemen können Sie natürlich jederzeit die Kolleginnen und Kollegen nach der herrschenden Meinung im Bezirk fragen. Sie sollten sich nicht scheuen, auf die Kolleginnen und Kollegen mit Sachfragen zuzugehen. Wenn Sie dies nicht tun, gehen alle davon aus, dass Sie ganz gut allein zurechtkommen.

Entscheidend beim Amtsgericht ist immer ein zügiges, praktisch gut begründbares Ergebnis, so dass Sie im Regelfall nur mit Handkommentaren sowie juris und Beck-online arbeiten sollten.

Prüfen Sie aber vor einer sachlichen Bearbeitung Ihre Zuständigkeit - oft wird übersehen, dass die Zuständigkeit der Familien- oder Landwirtschaftsabteilung begründet ist.

Denken Sie daran, dass Sie bei vielen Gelegenheiten erhebliche Kosten produzieren können, z.B. bei Sachverständigengutachten in Zivilsachen, Pflichtverteidigerbestellungen in Strafsachen, Übersetzung von Briefen in Ermittlungsrichtersachen, Verfahrenspflegschaften in Betreuungssachen, Verfahrenskostenhilfe usw.

Wenn Sie in diesen Angelegenheiten gewissenhaft prüfen, erfahren Sie häufig den Widerstand der Parteien oder Rechtsanwälte – und dies wiederum macht Arbeit. Sie sollten aber daran denken, dass auch Sie und nicht ausschließlich die Bezirksrevisoren eine Fürsorgepflicht für die Landeskasse haben.

Sie stehen beim Amtsgericht so wie bei keiner anderen Justizbehörde überhaupt in täglichem Kontakt mit meist hilfesuchenden und netten, gelegentlich aber auch nervenden oder gar frechen und ungeduldigen Bürgern. Sie begegnen Ihnen am Telefon, auf der Geschäftsstelle, auf dem Flur, im Sitzungssaal, in Ihrem Dienstzimmer oder auf der Straße.

Denken Sie daran, dass Sie für diese Menschen häufig der erste Berührungspunkt mit der Justiz sind, und häufig dazu ein sehr wichtiger. Gerade als Amtsrichter repräsentieren Sie die Justiz, vor allem im Sitzungssaal, aber auch durch Ihr Auftreten außerhalb. Was die Menschen beim Amtsgericht erleben, geben sie weiter und prägen so das Bild der Justiz positiv oder negativ - mehr, als es die Medien vermögen. Versuchen Sie also den Bürgern weiterzuhelfen durch eigenen Rat oder durch Vermittlung des richtigen Ansprechpartners. Bleiben Sie bei den anstrengenden „Kunden” freundlich und weisen Sie die unverschämten bestimmt ab. Geben Sie sich keine Blöße, bleiben Sie ruhig und reagieren Sie ohne Überheblichkeit.

Die hohe „Schlagzahl“ bedeutet in Spruchrichterdezernaten, dass Sie je nach Zustand des Dezernats zwischen 50 und 100 Sitzungstage im Jahr zu bewältigen haben.

Versuchen Sie den Ablauf der mündlichen Verhandlung „kundenfreundlich” zu gestalten. Laden Sie die Zeugen gestaffelt, vermeiden Sie unnötige Zustellungskosten. Erklären Sie den Verfahrensbeteiligten den Sinn Ihres Tuns, reden Sie in einfachen Worten, so dass auch ein Laie Sie versteht.

Strafsachen

Stimmen Sie in Strafsachen Termine mit allen Verteidigern, die sich zu den Akten legitimiert haben, ab. Sie müssen sonst immer wieder Termine verlegen und verursachen dadurch Portokosten.

Laden Sie Zeugen gestaffelt. Mit der Zeit entwickeln Sie ein Gefühl dafür, ob und welche Zeugen benötigt werden. Sie brauchen nicht automatisch alle Zeugen zu laden, die in der Anklageschrift aufgeführt sind.

Zum Ablauf der Hauptverhandlung im Übrigen wird auf die Zusammenstellung “Ablauf einer Hauptverhandlung” und die Ausführungen zum Sitzungsdienst und zum Plädoyer im staatsanwaltschaftlichen Dezernat in der Mappe für Proberichterinnen und Proberichter verwiesen.

Lassen Sie sich von Beweisanträgen nicht irritieren. Unterbrechen Sie erforderlichenfalls, um die Sache zu überlegen und setzen Sie lieber fort, ehe sie einen Termin aussetzen. Inzwischen haben Sie dafür immerhin drei Wochen Zeit (§ 229 Abs. 1 StPO; anders aber nach Schluss der Verhandlung, § 268 Abs. 3 StPO!).

Diktieren Sie die Urteile zeitnah. Es lohnt sich aber meistens, die einwöchige Rechtsmittelfrist abzuwarten. Viele Urteile werden doch nicht angefochten, so dass Sie sich dann die Beweiswürdigung und anderes ersparen können.

Jugendsachen

Oft steht nicht die juristische Problematik im Vordergrund, sondern das Finden der richtigen Sanktion. Suchen Sie die Zusammenarbeit und auch außerhalb der Sitzung das Gespräch mit der Jugendgerichtshilfe, deren Vorschläge - mit großen regionalen Unterschieden - meistens sinnvoll sind.

Spezielle (Zuständigkeits-)Probleme können in der Vollstreckung auftreten. Fragen Sie Ihre Rechtspflegerin oder Ihren Rechtspfleger bzw. eine Kollegin oder einen Kollegen.

Bußgeldsachen

In Bußgeldsachen muss man akzeptieren, häufig eine uneinsichtige Klientel zu ”bedienen”. Bußgeldbehörden haben auch bei weitem nicht die Qualität der Staatsanwaltschaft, so dass Sie diverse schlecht ermittelte Sachen mit fragwürdigen Begründungen vorgelegt bekommen. Vielmehr als in der strafrichterlichen Tätigkeit muss man prüfen, ob der Bußgeldbescheid seiner Umgrenzungsfunktion gerecht wird.

So widersinnig es klingt, ist es ausgesprochen hilfreich, eine konsequente und eher harte Linie zu fahren und notfalls ein zehnseitiges Urteil für einen Falschparker zu schreiben. Es spricht sich unter den örtlichen Anwälten herum, wie der neue Bußgeldrichter entscheidet. Wenn Sie anfangs zu oft Verfahren einstellen, von Fahrverboten absehen und Bußgelder reduzieren, provozieren Sie viele Verfahren und Rechtsbeschwerden der Staatsanwaltschaft.

Zivilsachen

Bis auf die Anzahl der zu erledigenden Verfahren ist der Unterschied zur Einzelrichtertätigkeit beim Landgericht gering, so dass auf die Hinweise „Proberichter(in) beim Landgericht“ verwiesen werden kann.

Scheuen Sie bei Verkehrsunfällen, vorhandenen Mängeln oder Nachbarstreitigkeiten nicht den Ortstermin. Gerade bei den geringeren Streitwerten beim Amtsgericht kann sich der Aufwand durch ersparte Gutachten und Vergleiche an Ort und Stelle lohnen!

Nutzen Sie die Möglichkeiten des § 495a ZPO und ordnen Sie ein schriftliches Verfahren an mit einem Datum, das dem Schluss der mündlichen Verhandlung entspricht, an. Sofern Sie sich nicht selbst unter Druck setzen wollen, können Sie ferner das anschließende Urteil ohne förmlichen Verkündungstermin absetzen und zustellen.

Betreuungssachen

In vielen Gerichten sind die Betreuungssachen nicht beliebt und werden auf Proberichterinnen und Proberichter abgeschoben. Sie sind gekennzeichnet durch das völlige Fehlen spruchrichterlicher Tätigkeit, durch täglichen, vergleichsweise intensiven Kontakt mit Betroffenen und Angehörigen in Krisensituationen und durch häufige Eilfälle.

Legen Sie jede Schwellenangst vor der Psychiatrie ab. Auch wenn das Erleben von psychisch Kranken und dementen Alten zunächst belastend sein kann, machen Sie wichtige Erfahrung beim Umgang mit teils komplizierten Menschen in meist schwierigen Situationen. Dieser Umgang schult und ist ein Wert an sich.

Nicht zuletzt gibt Ihnen die Verwendung als Betreuungsrichter wichtigen Rückhalt im sogenannten Eildienst, in dem häufig Unterbringungsentscheidungen, vorläufige Betreuungen oder Genehmigungen von ärztlichen Maßnahmen anfallen.

In 99 % der Fälle sind keine komplizierten Rechtsfragen zu bewältigen, sondern die jeweiligen Sachlagen. Wie in kaum einem anderen Gebiet müssen Sie auf Menschen beruhigend einwirken und diese von Vorurteilen („Klapsmühle”, „Irrenanstalt”, „Vormund”) frei machen. Seien Sie sich aber dennoch jederzeit bewusst, dass Sie massiv Schicksale entscheiden können und freiheitsentziehende Maßnahmen nicht von ungefähr dem Richter vorbehalten sind.

Eine persönliche Anhörung sollte möglichst auch in Eilsachen vor der Entscheidung durchgeführt werden.

Die einfache verfahrenstechnische Abwicklung ist gewährleistet durch das Programm EUREKA-Betreuungsgericht, in dem Sie wirklich alle wichtigen Beschlussvorlagen finden.

Familiensachen

Die Tätigkeit als Familienrichterin oder -richter ist sicher die anspruchsvollste Tätigkeit, die in der Proberichterzeit bewältigt werden muss, weil das Familienrecht in der Ausbildung bis hin zum 2. Staatsexamen kaum intensiv gelernt und bearbeitet wird.

Hinzu kommt zweierlei: Jeder Familienrichter ist auf die Beherrschung der vorhandenen speziellen Programme EUREKA-TEXT, WIN-FAM und FT-CAM angewiesen. Im Familiendezernat muss man sich also parallel die Rechtsmaterie, die Software und den Akteninhalt aneignen. Darüber hinaus wird man auf Anwaltsseite in der Mehrzahl der Fälle mit erfahrenen Vollprofis, d.h. Fachanwälten für Familienrecht, konfrontiert, die die Materie besser beherrschen.

Eine Proberichterin oder ein Proberichter hat in dieser Situation nichts zu verlieren. Es gilt in den ersten sechs Monaten: „learning by doing”. Allmählich wird dann ein kleiner Lichtschein sichtbar und Sie werden erkennen, dass man Familiensachen wegen des geringeren Erledigungsdrucks, der besonderen “Lebensnähe” und des abgegrenzten Rechtsgebiets auch mögen kann.

Nehmen Sie sich in den mündlichen Verhandlungen und Anhörungen viel Zeit.

Treffen Sie wenn möglich keine Eilentscheidungen ohne mündliche Verhandlung! Das gilt gerade in Gewaltschutz,- Umgangs- und Sorgerechtssachen, in denen nach den Vorschriften des FamFG auch der Amtsermittlungsgrundsatz zu beachten ist. Oft lässt sich die Sache in mündlicher Verhandlung klären und nicht selten stellt sich das dem  Eilantrag  zugrunde liegende Anliegen als weniger eilig und gravierend heraus.

Auch beim Zuspruch von Unterhalt im Eilverfahren ist wegen § 818 Abs. 3 BGB Zurückhaltung geboten.

In Unterhaltssachen, materiell und prozessual im Übrigen reines Zivilrecht, haben die OLG-Leitlinien gesetzesergänzenden Rang.

Zentraler Gesichtspunkt bei Sorgerechts- und Umgangssachen ist das Kindeswohl. Die Eltern, die Kinder selbst und das Jugendamt sind anzuhören, es gilt das Vorrang- und Beschleunigungsgebot (§§ 155, 157, 159, 160, 162 FamFG).

Insolvenzsachen

In Insolvenzsachen müssen Sie sich parallel zur Einarbeitung in die Rechtsmaterie mit dem Programm WINSOLVENZ vertraut machen. Ohne dieses geht beim Insolvenzgericht nichts mehr.

Die wichtigste Aufgabe des Richters ist das Bestellen von Sachverständigen und vorläufigen Insolvenzverwaltern. Fragen Sie die Kolleginnen und Kollegen, wer sich als Insolvenzverwalterin oder -verwalter in Ihrem Bezirk bewährt hat und wundern Sie sich nicht, wenn Sie plötzlich Bewerbungsmappen auf dem Tisch liegen und jüngere Akademiker vor der Tür stehen haben: Viele Rechtsanwälte, Betriebswirte und andere wollen Insolvenzen verwalten - da lässt sich noch Geld verdienen.

Der amtsrichterliche Eildienst

Beschaffen Sie sich unbedingt die Broschüre „Der Bereitschaftdienst - Handreichungen und Checklisten für die Praxis”, die das Niedersächsische Justizministerium  2011 in 3. Auflage  herausgegeben hat. Hier finden Sie eigentliches alles, das im Eil- bzw. Bereitschaftsdienst vorkommen kann, mit rechtlichen Erläuterungen, Hinweisen auf die einschlägigen Formulare und eine Beschreibung des Programms EUREKA-Bereitschaftsdienst. Machen Sie sich damit vertraut, verlassen Sie sich nicht auf die Protokollkraft.

In Haftsachen müssen Sie, so Sie in Anspruch genommen werden, ausrücken und eine Entscheidung vor Ort, im Amtsgericht, treffen. Zu diesem Zweck müssen Sie jedenfalls tagsüber ständig erreichbar sein - die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts werden hier immer schärfer! Denken Sie immer daran, dass der Ermittlungs- und Haftrichter des Amtsgerichts am Sitz der Staatsanwaltschaft wegen der Zuständigkeitskonzentration des § 162 StPO zwar für vieles zuständig ist, aber nicht für alles! Insbesondere in Haftsachen müssen Sie die Zuständigkeit besonders sorgfältig prüfen. War der Ermittlungsrichter in dieser Sache bereits tätig? Die Zuständigkeitskonzentration gilt auch nicht für Festnahmen auf Grund von Haftbefehlen nach § 230StPO oder § 453c StPO!

Bitten Sie die Geschäftsleitung, Ihnen im ersten Eildienst eine erfahrene Protokollkraft zuzuteilen.

Falls jemand in der Psychiatrie wegen eigen- oder fremdgefährdenden Verhaltens untergebracht werden soll, wird am Wochenende regelmäßig eine Entscheidung nach dem NPsychKG auf Antrag des Ordnungsamts des Landkreises oder der kreisfreien Stadt zu entscheiden sein.

Denken Sie aber daran, dass die sogenannte zivilrechtliche Unterbringung (§ 1906 BGB) gegenüber dieser öffentlich-rechtlichen Unterbringung vorrangig ist. Haben Sie Anhaltspunkte für eine bereits eingerichtete Betreuung, sollten Sie nachforschen und versuchen, den Betreuer zu erreichen. Ihre entsprechenden Bemühungen sollten Sie auch dokumentieren.

Sehr selten kommt es im Eildienst zu einstweiligen Verfügungen in Zivil- oder Familiensachen. Zustellung und  Vollstreckung übernehmen die Parteien mit dem Gerichtsvollzieher.

Sollten Sie einen Eilantrag mit familienrechtlichen Hintergrund vorfinden, überlegen Sie sich genau, ob eine Entscheidung nicht dem Abteilungsrichter am folgenden Werktag vorbehalten werden kann. Halten Sie sich im Zweifel an die Faustformel einer Amtsgerichtsdirektorin: Wem am 23.12. einfällt, dass er Weihnachten sein Kind sehen will, kann auch noch ein Jahr warten.