Presseerklärung vom 31.03.2009: Niedersächsischer Richterbund unterstützt Besoldungsforderungen

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Beamtenbundes nach vollständiger Übertragung des Tarifergebnisses 2009 für Landesbeschäftigte auf die Beamten, Richter und Staatsanwälte. Er fordert die Abgeordneten des Niedersächsischen Landtages und die Landesregierung auf, die Ergebnisse des Tarifabschlusses zeit- und wertgleich zu übernehmen.

Der Tarifabschluss 2009 sieht die Zahlung eines Sockelbetrages von 40 Euro und 3 % mehr Einkommen ab dem 1. März 2009 sowie nochmals eine Einkommenssteigerung von 1,2 % ab dem 1. März 2010 vor.

Soweit Finanzminister Möllring beabsichtigt, die Ergebnisse des Abschlusses der Tarifbeschäftigten nicht vollständig zu übernehmen, sondern die Komponente „Leistungsorientierte Bezahlung“ abzuziehen, wendet sich der Niedersächsische Richterbund entschieden dagegen. Andreas Kreutzer, Vorsitzender des Niedersächsischen Richterbundes:

"Ich habe kein Verständnis dafür, wenn bei Übernahme des Tarifabschlusses noch Abstriche gemacht werden. Beamte, Richter und Staatsanwälte haben über Jahre still gehalten und gravierende Einkommenseinbußen hingenommen. Vor diesem Hintergrund wäre es ein Zeichen politischer Vernunft, den Tarifabschluss ohne jede Änderung zu übernehmen, zumal die Besoldung der Richter und Staatsanwälte ohnehin nicht mehr amtsangemessen und daher verfassungswidrig ist."

Die Einkommensentwicklung der Richter und Staatsanwälte ist in den letzten Jahrzehnten deutlich hinter der allgemeinen Einkommens- und Preisentwicklung zurückgeblieben. „Die derzeitige Besoldung entspricht weder der Qualifikation der Richter und Staatsanwälte noch der von ihnen zu tragenden Verantwortung.“, so Kreutzer weiter. Darüber hinaus ist eine deutliche Besoldungserhöhung erforderlich, um die Konkurrenzfähigkeit Niedersachsens beim Werben um die besten Kräfte für Gerichte und Staatsanwaltschaften zu erhalten.

Die Besoldung und Versorgung der Beamten, Richter und Staatsanwälte werden nicht durch einen Tarifvertrag ausgehandelt, sondern vom Niedersächsischen Landtag durch Gesetz beschlossen.


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