Presseerklärung vom 28.02.2011: Reform des Insolvenzrechts beeinträchtigt Bürgernähe der Insolvenzgerichte

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Die Bundesregierung hat am 23.02.2011 eine Reform des Insolvenzrechts zur Erleichterung der Sanierung von Unternehmen auf den Weg gebracht. Bestandteil des Gesetzentwurfs ist unter anderem, eine Zuständigkeitskonzentration der Insolvenzverfahren bei einem Amtsgericht in jedem Landgerichtsbezirk herbeizuführen. Bislang hatten die einzelnen Bundesländer das Recht, die Anzahl der Insolvenzgerichte selbst zu bestimmen.

"Die geplante Gesetzesänderung stellt einen deutlichen Einschnitt in die Bürgerfreundlichkeit der Insolvenzgerichte dar - deshalb unterstützen wir die Kritik des Deutschen Richterbundes ausdrücklich", sagte Andreas Kreutzer, Vorsitzender des Niedersächsischen Richterbundes (NRB), "Bürgerinnen und Bürger, die an einem Anhörungstermin des Insolvenzgerichts teilnehmen wollen, müssen - gerade in großen Landgerichtsbezirken - nun teilweise erhebliche Wegstrecken auf sich nehmen. Dies ist in einem Flächenstaat wie Niedersachsen in besonderem Maß der Fall. Darüber hinaus besteht die Gefahr, dass die dem Insolvenzgericht obliegende Überwachung der Insolvenzverwalter durch die räumliche Entfernung beeinträchtigt wird" so Kreutzer weiter.

"Die nötige Anzahl der Insolvenzgerichte kann am besten vor Ort durch die jeweiligen Bundesländer beurteilt werden", erklärte Kreutzer, "für eine Zuständigkeit nur eines Insolvenzgerichts je Landgerichtsbezirk besteht keine Notwendigkeit. Die Insolvenzverfahren werden an kleineren und mittleren Amtsgerichten mit derselben Qualität durchgeführt, wie an den größeren."


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