Presseerklärung vom 27.06.2012: NRB setzt sich mit Chancen und Möglichkeiten einer selbstverwalteten Justiz auseinander

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Zum Thema „Praktische Auswirkungen eines Übergangs zur Selbstverwaltung der Justiz“ hatte der Niedersächsische Richterbund (NRB) hochrangige Vertreter der Justiz aus dem europäischen Ausland zu einer Informations- und Diskussionsveranstaltung nach Hannover eingeladen.

Der Einladung sind Herr Dr. Péter Darák, Vorsitzender der Curie von Ungarn, des höchsten ungarischen Gerichtes, Herr Christian Trenkel, Präsident des Obergerichts Bern, Herr Stefan Tappeiner, Richter am Landesgericht Bozen und Sekretär der Untersektion Bozen der Italienischen Richtervereinigung "Associazione Nazionale Magistrati“, sowie Herr André Henkes, Generalanwalt am Kassationshof und am Benelux-Gerichtshof in Belgien gefolgt.

An die äußerst informativen und anschaulichen Darstellungen der Referenten zur Ausgestaltung der justiziellen Selbstverwaltung in ihren Heimatländern schloss sich eine angeregte Frage- und Diskussionsrunde der Veranstaltungsteilnehmer zu den praktischen Konsequenzen, Vorzügen und Möglichkeiten des jeweiligen Übergangs zur Selbstverwaltung an. Dabei herrschte Einigkeit, dass es eine Selbstverwaltung nur unter Einbeziehung der Staatsanwaltschaften geben kann. Die Referenten schilderten auf die zahlreichen Nachfragen insbesondere auch die – insoweit überraschend - überwiegend positiven Folgen für das Justizbudget und hiermit einhergehend die personelle und sächliche Ausstattung.

„Die Veranstaltung war ein großer Erfolg“, erklärte Andreas Kreutzer, Vorsitzender des NRB. „Die Erfahrungen anderer europäischer Länder geben Anlass, sich wesentlich intensiver mit den Chancen und Möglichkeiten einer selbstverwalteten Justiz auseinanderzusetzen, als dies in Niedersachsen bisher der Fall ist“, so Kreutzer weiter. „Insbesondere im Hinblick auf die weiterhin unbefriedigende Besoldung der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie die ungenügende personelle und sächliche Ausstattung der Justiz drängt sich der Gedanke auf, dass die Situation durch eine Stärkung der Autonomie der Justiz verbessert werden kann.“

 


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