Presseerklärung vom 25.01.2010: Mitbestimmung der Richterschaft gestärkt!

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Der Niedersächsische Richterbund begrüßt das neue Richtergesetz

Am 01.02.2010 tritt das neue niedersächsische Richtergesetz in Kraft. Kern ist die Neuregelung und Ausweitung der richterlichen Mitbestimmung.

"Wir haben lange für ein neues Gesetz gekämpft und sind froh, dass wir es jetzt haben, auch wenn wir uns an der einen oder anderen Stelle noch etwas mehr gewünscht hätten. Mit diesem Gesetz ist nach vielen Jahren eine alte Forderung des NRB nach einer eigenständigen Regelung der richterlichen Mitbestimmung erfüllt worden" sagt Andreas Kreutzer, Vorsitzender des Niedersächsischen Richterbundes (NRB). Zukünftig wird es kaum eine nennenswerte Entscheidung der Justizverwaltung geben, an der nicht die Richterschaft durch ihre gewählten Vertreter, die Richterräte und den Präsidialrat, mitwirkt. Das gilt für personelle Maßnahmen wie die Verwendung von Proberichtern oder Beförderungen in gleicher Weise wie für organisatorische und sonstige innerdienstliche Maßnahmen wie Fragen der IT-Ausstattung oder der Einführung neuer Arbeitsmethoden.

"Die neuen, eigenständigen Regelungen entsprechen der besonderen verfassungsrechtlichen Stellung der Richterschaft", so Kreutzer, "wir sind keine Arbeitnehmer im klassischen Sinn, sondern Träger der Dritten Gewalt und dafür verantwortlich, dass die Bürgerinnen und Bürger zu ihrem Recht kommen. Deshalb ist es geboten, dass wir über die Bedingungen, unter denen wir Recht sprechen, weitgehend selbst bestimmen. So gesehen ist das neue Gesetz auch ein wichtiger Schritt in Richtung innere Selbstverwaltung."

Neu geschaffen werden mit diesem Gesetz eigenständige Richtervertretungen bei den Amtsgerichten. Das Gesetz fördert den ständigen Dialog zwischen Gerichtsleitung und Richtervertretung und gibt die Chance, Transparenz und Akzeptanz von Justizverwaltungsentscheidungen zu verbessern.

Der weitgehend richterähnlichen Stellung von Staatsanwältinnen und Staatsanwälten wird dadurch Rechnung getragen, dass die staatsanwaltlichen Beteiligungsrechte jetzt auch im Richtergesetz geregelt sind.

"Wir sind froh, dass Justizminister Busemann die guten Erfahrungen aus den Pilotprojekten aufgegriffen und den Gesetzentwurf mit den vielen Anregungen aus der Praxis auf den Weg gebracht hat", betont Kreutzer. „Ich bin davon überzeugt, dass die Richterschaft das neue Gesetz mit Leben erfüllen wird."


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