Presseerklärung vom 23.09.2011: NRB-Vorsitzender Andreas Kreutzer wiedergewählt

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Anlässlich der diesjährigen Landesvertreterversammlung (LVV) des Niedersächsischen Richterbunds (NRB) am 16. und 17.09.2011 in Celle wurde der bisherige Vorsitzende Andreas Kreutzer für eine weitere Amtsperiode gewählt. Kreutzer ist Vorsitzender Richter am Landgericht Braunschweig und führt den NRB seit 2008. Auch die weiteren Mitglieder des geschäftsführenden Vorstands Kirsten Stang, Oberstaatsanwältin in Braunschweig, Frank Bornemann, Richter am Oberlandesgericht Celle, Armin Böhm, Direktor des Amtsgerichts Bückeburg und Ulrich Hübschmann, Vorsitzender Richter am Landessozialgericht Niedersachsen/Bremen wurden von den Delegierten einstimmig in ihren Ämtern bestätigt. Ebenso erhielt der für den aus dem geschäftsführenden Vorstand ausgeschiedenen Dr. Detlef Lauhöfer erstmals kandidierende Bert Karrasch, Vorsitzender Richter am Landgericht in Osnabrück, den einstimmigen Zuspruch der Vertreter der Bezirks- und Fachgruppen des NRB.

"Ich freue mich sehr und bedanke mich für diesen einhelligen Vertrauensbeweis der Delegierten", erklärte Kreutzer. "Die breite Zustimmung zur Arbeit des geschäftsführenden Vorstands ist ein großer Ansporn und zugleich Auftrag, den begonnenen Weg fortzusetzen und an die erfolgreiche Arbeit der vergangenen Wahlperiode anzuknüpfen", so Kreutzer weiter.

"Wir werden uns auch in den nächsten drei Jahren mit aller Kraft dafür einsetzen, dass die rechtsuchenden Bürgerinnen und Bürger in Niedersachsen eine umfassend gut funktionierende Justiz vorfinden" versprach Kreutzer, "gerade bei der personellen Ausstattung der Gerichte und Staatsanwaltschaften besteht weiterhin dringender Handlungsbedarf. Die Personaldecke reicht bei Weitem nicht aus, um alle Verfahren zeitnah bearbeiten zu können. Wir werden auch in der kommenden Wahlperiode für eine spürbare Erhöhung der Bezüge eintreten, schon um auch zukünftig die jungen Spitzenjuristinnen und -juristen zu bekommen, die wir brauchen. Im Übrigen trägt die gegenwärtige Besoldung dem verfassungsrechtlichen Gebot einer amtsangemessenen Alimentation schon lange nicht mehr Rechnung. Kreutzer betonte: "Wir halten es auch für sinnvoll und werden deshalb dafür eintreten, dass die Justiz als Dritte Gewalt im Staat über möglichst viele ihrer Angelegenheiten selbst entscheidet, soweit nicht das Parlament gefragt ist."


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