Presseerklärung vom 21.10.2009: Versorgungsrücklagen nicht vorzeitig auflösen!

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Haushaltslöcher dürfen nicht zu Lasten der Versorgung der Richter und Staatsanwälte gestopft werden

Die Absicht der niedersächsischen Landesregierung, ab dem Haushaltsjahr 2010 die Zahlungen in die Versorgungsrücklage des Landes einzustellen und gleichzeitig bereits auf die in der Versorgungsrücklage befindlichen Mittel zuzugreifen, die bisher bis zum Jahre 2018 gebunden waren, lehnt der Niedersächsische Richterbund (NRB) ab. Neben Zweifeln an der juristischen Zulässigkeit dieses Vorgehens und der Tatsache, dass es sich dabei nicht um eine haushalterisch langfristig sinnvolle Entscheidung handelt, betont der Vorsitzende des NRB Andreas Kreutzer die negative Signalwirkung dieses Vorhabens auf die Richter und Staatsanwälte. "Die niedersächsischen Richter und Staatsanwälte arbeiten seit Jahren mit einer ständigen Belastung von 120 %, obwohl die aktuellen Bezüge gegen die Grundsätze der amtsangemessenen Alimentation verstoßen und eine ausreichende Besserung nicht in Sicht ist. Daneben sind seit 1999 Teile der Bezüge einbehalten worden, um diese in die Versorgungsrücklage einzubringen. Wenn diese Rücklagen bereits jetzt eingesetzt werden, besteht die Gefahr, dass langfristig nicht mehr ausreichend Mittel für die Altersvorsorge der Richter und Staatsanwälte zur Verfügung stehen. Die Rücklagen dürfen nicht dazu missbraucht werden, Löcher im Landeshaushalt zu stopfen."

Der NRB kritisiert, dass durch die geplante Änderung des Niedersächsischen Versorgungsrücklagengesetzes Finanzierungsrisiken in die Zukunft und damit in die nächste Generation verschoben werden. Der NRB fordert daher die Entwicklung eines tragfähigen, verlässlichen und nachhaltigen Konzepts zur Sicherstellung der ausreichenden Versorgung der zukünftigen Generationen.


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